Er schoss mit Schreckschussrevolver in der Silvesternacht: Amtsgericht verurteilt 55-Jährigen

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Weil er mit einer Schreckschusswaffe in der Silvesternacht geschossen hat, verurteilte das Münchner Amtsgericht einen 55-jährigen Mann. Er muss eine Geldbuße zahlen.

München - Böller und Raketen gehören zum Alltag in der Silvesternacht. Während der Himmel über München minutenlang bunt beleuchtet wird durch das Feuerwerk, greifen manche Bürger aber auch zu illegalen Gegenständen.

So etwa ein 55-jähriger Mann, der an Silvester plötzlich eine Schreckschusswaffe gezogen hatte. Ihn verurteilte das Amtsgericht München sogar zu einer Geldstrafe. Grund: Für das vorsätzlichen Schießens mit einer Schusswaffe hatte er gar keine Erlaubnis. Deshalb musste er eine Geldbuße in Höhe von 75 EUR zahlen.

Mit einer Hand hält er eine brennende Rakete und filmt sich dabei mit seinem Smartphone. (Archivbild)
Mit einer Hand hält er eine brennende Rakete und filmt sich dabei mit seinem Smartphone. (Archivbild) © Boris Roessler/dpa

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München: 55-Jähriger schoss mit Schreckschusswaffe an Silvester - und wurde dafür verurteilt

Laut Gericht stammt das Urteil vom 22. Mai 2023, wurde aber erst jetzt veröffentlicht. Der Angeklagte habe nach den Feststellungen des Amtsgerichts am 1. Januar gegen 1 Uhr nachts von dem nicht öffentlich zugänglichen Laubengang zu seiner Wohnung in München eine Schreckschusswaffe „Signal Revolver RG 99“ abgefeuert. Bei der Waffe handelte es sich um ein Erbstück aus dem Nachlass seines Vaters. Für das Schießen hatte der 55-Jährige aber laut Gericht keine waffenrechtliche Erlaubnis.

Dafür kassierte der Mann zunächst einen Strafbefehl. Darin enthalten war auch der Vorwurf, er habe auch vom öffentlich zugänglichen Gehweg vor dem Haus geschossen und den Schreckschussrevolver dabei geführt. Verurteilt wurde er in diesem Punkt letztlich jedoch nicht. Denn dieser Vorwurf war aus Sicht des Gerichts „nicht nachweisbar“, wie ein Sprecher mitteilt.

Folglich bezog sich die Strafe für den illegalen Silvesterschützen dann allein auf das Abfeuern der Schreckschusswaffe. Dass das Gericht den Fall erst am Jahresende publik macht, lässt den Schluss zu, dass sich solch ein Verhalten an Silvester besser nicht wiederholen sollte.

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