Wegen unzulässiger Geschäftspraktiken: Stromanbieter zahlen Geld zurück - Tausende Kunden betroffen

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Die Verbraucherzentrale kritisierte drei Stromanbieter. Unter anderem wegen Preiserhöhungen. Von der Einigung profitieren auch die Kunden – wenn sie jetzt handeln.

Kassel – Bereits Anfang des Jahres erzielte die Verbraucherzentrale einen Vergleich mit primastrom und voxenergie zugunsten der Kunden. Daraufhin zogen die Verbraucherschützer eine eingereichte Musterfeststellungsklage zurück. Nun wurde ein weiterer Vergleich erzielt, der auch den Stromanbieter nowenergy umfasst. Kunden der drei Unternehmen sollten nun unbedingt überprüfen, ob sie Forderungen aus dem Vergleich geltend machen können. Das kann sich vor allem finanziell lohnen.

Verbraucherzentrale einigt sich mit Stromanbietern – Kunden bekommen Geld zurück

Allerdings sollten Betroffene damit nicht zu lange warten. Die Frist, bis zu der Ansprüche geltend gemacht werden können läuft am 31. Dezember aus. Bis dahin müssen Kunden sich diesbezüglich bei nowenergy, primastrom oder voxenergie gemeldet haben.

Wer sich unsicher ist, ob er einen Anspruch anmelden kann, kann dies mit dem Vergleichs-Check der Verbraucherzentrale herausfinden. Sollte bei diesem festgestellt werden, dass sie Geld zurückfordern können, wird direkt ein entsprechendes Musterschreiben für Sie generiert. Dieses müssen sie dann nur noch an den jeweiligen Stromanbieter schicken.

Die Verbraucherzentrale kritisierte drei Stromanbieter. Von der nun erreichten Einigung profitieren auch die Kunden. Sie bekommen Geld zurück. © Jochen Tack/IMAGO / Pond5 Images/IMAGO

Überlange Vertragslaufzeiten und abgelehnte Widerrufe: Die Kritikpunkte der Verbraucherschützer

Obwohl die drei Stromanbieter dem Vergleich zugestimmt haben, halten sie daran fest, „dass ihr bisheriges Verhalten rechtlich nicht zu beanstanden war“, heißt es in einer Pressemeldung der Verbraucherzentrale. Konkret hatten die Verbraucherschützer vier Punkte bei den Stromanbietern bemängelt:

  • Eigenmächtige Preiserhöhungen: Trotz Preisgarantien sollen die Unternehmen teils die Gebühren erhöht haben. Dies kann durch Berufung auf den Vergleich rückgängig gemacht werden.
  • Abgelehnte Widerrufe: Widerrufe wurden häufig als verspätet abgewiesen und Verbraucher somit nicht aus ihren Verträgen erlassen. Der Vergleich erlaubt es, je nach Einzelfall, Verträge sofort oder frühzeitig zu beenden und einen günstigeren Tarif zu bekommen – auch rückwirkend.
  • Unverhältnismäßig lange Vertragslaufzeiten: Kunden, die ihre Verträge kündigten, bekamen teils ein Vertragsende im Jahr 2027 genannt. Mit dem Vergleich müssen Kunden grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn aus ihren Verträgen entlassen werden. Zudem erhalten sie günstigere Vertragskonditionen, nachdem die Kündigungserklärung eingereicht wurde. Auch wer jetzt noch kündigt, kann davon profitieren.
  • Vermeintliche Preissenkungen: Nachdem primastrom, nowenergy und voxenergie eigenmächtig die Preise erhöhten, gingen Sie anschließend mit „Preissenkungsschreiben“ auf die Kunden zu. Die Preise waren zwar niedriger als zuvor, lagen aber dennoch deutlich über dem Marktdurchschnitt. Wer das Angebot annahm, war an die hohen Preise gebunden. Der Vergleich setzt eine Obergrenze fest, zu welchen Preisen Strom und Gas abgerechnet werden dürfen.

Generell lohnt es sich regelmäßig, die Preise von Strom- und Gasanbietern zu vergleichen und den Anbieter zu wechseln, wenn es sich lohnt. So kann eine Menge Geld gespart werden. (sp)

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