Campingverbot auf Parkplatz in Stegen
Nachdem Wohnmobilreisende im August eine Woche Station gemacht hatten, reagiert der nun der Gemeinderat Inning: Für den Ausweichparkplatz in Stegen wird ein Campingverbot erlassen.
Stegen - Auch der Gemeinderat Inning lernt aus Erfahrung. Und diese hat ihm in diesem Sommer gezeigt, dass es schwierig ist, unerwünschte Camper ohne Weiteres von den Parkplätzen in Stegen fortzuschicken. Vor allem der etwas abgelegene Ausweichparkplatz an der die Autobahn begleitenden Staatsstraße nach Eching war davon betroffen. „Eine Woche blieben die da“, berichtete Bürgermeister Walter Bleimaier. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde deshalb über ein Nachtparkverbot und Campingverbot oder alternative Maßnahmen auf den beiden öffentlichen Parkplätzen diskutiert mit dem Ergebnis, zumindest auf dem Ausweichparkplatz ein Campingverbot zu erlassen.
Unter Camping versteht man der Definition nach zelten oder das Leben auf Zeltplätzen. Camper ist aber auch ein gängiger Begriff für ein Wohnmobil, von denen es seit der Pandemie unzählige gibt. Deutschlandweit ist es allerdings außerhalb eines ausgewiesenen Stellplatzes für Campingfahrzeuge untersagt, zu übernachten, denn Campingplätze stellen – wie auch manche Reisemobil-Stellplätze – sanitäre und elektrische Versorgungseinrichtungen zur Verfügung. Die gibt es in Stegen zum Beispiel nicht. Und nicht jedes Wohnmobil ist mit einer Campingtoilette ausgestattet. „Die sind dann hinter die Skaterbahn gegangen. Das war kein schöner Anblick“, schimpfte Bleimaier und erklärte, warum die Gemeinde keine Handhabe hatte. Oder wie Yannik Krüger (CSU) es nannte, ein Umsetzungsproblem.
Die sind hinter die Skaterbahn gegangen. Das war kein schöner Anblick.
Gibt es nämlich kein Schild, das das Parken oder Campen verbietet, dürfen Wohnmobile zumindest für eine Nacht stehen bleiben. Die Übernachtung ist erlaubt, um zum Beispiel Fahrtüchtigkeit zur Weiterfahrt mit dem Wohnmobil wiederherstellen zu können. Vorzelt aufbauen, Campingstühle, -tisch und Grill sind jedoch nicht erlaubt. Die Gruppe Wohnmobilreisender, die sich im August auf dem Ausweichparkplatz niedergelassen hatte, störte dies nicht. Sie ließen es darauf ankommen – und kamen ungeschoren davon.
Ein Nachtparkverbot erschien dem Gemeinderat am Dienstag zu viel. Vor allem für den großen Parkplatz am Dampfersteg. Die Polizei hatte der Gemeinde eine physische Begrenzung durch Höhenbalken vorgeschlagen, das wiederum schließt auch Busse, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Zugmaschinen aus. Das wollte der Gemeinderat auch nicht. Johann Ritzer (FFB) reichte deshalb ein Campingverbot auf dem Ausweichparkplatz. „Dann darf er stehen, aber nicht Stühle herausstellen.“
Bei einmaligem Übernachten droht keine Strafe. Wird daraus mehr, also mehrere Nächte in campingähnlichem Betrieb, liegen die Bußgelder in Deutschland zwischen 10 und 2500 Euro. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Strafen fürs unerlaubte Wildcampen in Bayern sind recht happig. Wer erwischt wird, dem droht Bußgeld bis zu 2500 Euro. Mit dem Verbot haben Ordnungsamt und Polizei nun eine Handhabe, ohne hatten sie dies nicht.