SEK-Einsatz bei bekanntem Syrer-Clan - diesmal wegen eines 15-Jährigen
Der Einsatz fand im Stuttgarter Stadtteil Zuffenhausen das Haus statt. Hintergrund der Durchsuchungen waren einem Polizeisprecher zufolge Ermittlungen gegen ein 15-jähriges Familienmitglied.
Der Junge sei Mitte Juni an einer Körperverletzung beteiligt gewesen. Ein Film der Tat soll auf seinem Handy gewesen sein, das die Beamten sicherstellten. Zuvor hatten mehrere Medien über den Einsatz berichtet. Wie die "Bild" berichtet, sei der Jugendliche bereits mit 14 in insgesamt 21 Fällen polizeibekannt gewesen sein.
Gegenüber den Beamten wurde Gewalt angedroht
Zudem suchten die Ermittler Hinweise auf einen Sozialleistungsbetrug eines 44-Jährigen. Es gebe den Verdacht, dass dieser Sozialleistungen erhalten habe, auf die er gar nicht angewiesen war, sagte der Polizeisprecher. Dabei soll das Oberhaupt der Familie eine Gehbehinderung angegeben haben. Allerdings sei auf TV-Aufnahmen zu sehen, wie dieser problemlos vor einem Kamerateam wegläuft.
Während der Durchsuchungen sei den Polizeibeamten von Familienmitgliedern Gewalt angedroht worden, ein weibliches Familienmitglied habe zudem Widerstand gegen die Beamten geleistet. Während der Durchsuchung seien mehrere männliche und weibliche Familienangehörige in dem Haus gewesen, darunter auch Kinder, so der Polizeisprecher.
Erst im Juni Urteil gegen drei Brüder
Die Großfamilie beschäftigt Polizei und Justiz schon seit einiger Zeit und ist durch deutlich mehr als 150 Anzeigen, Anklagen und auch durch Verurteilungen bei Polizei und Justiz aktenkundig. Erst Ende Juni waren drei Brüder der Großfamilie wegen einer Messerattacke in der Stuttgarter Innenstadt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Zur Familie sollen neben dem ebenfalls bereits polizeibekannten Vater zwei noch lebende Ehefrauen sowie mindestens zehn Geschwister und Halbgeschwister der kürzlich verurteilten drei Männer gehören. Alle Mitglieder der Familie sind laut Innenministerium syrische Staatsbürger, sie kamen zwischen 2015 und 2020 nach Deutschland und sind anerkannte Flüchtlinge - oder haben subsidiären Schutz. Dieser setzt voraus, dass Menschen nicht in Ihr Herkunftsland zurückkehren können, obwohl sie weder als Flüchtlinge anerkannt noch asylberechtigt sind.