Neue Studie: Viele Beschäftigte gehen krank zur Arbeit – DGB warnt vor „Präsentismus“

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Einer Befragung im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes zufolge haben im vergangenen Jahr viele Menschen gearbeitet, obwohl sie sich deutlich krank fühlten.

Die Mehrheit der Beschäftigten hierzulande ist 2024 auch krank zur Arbeit gegangen. Das ist das Ergebnis einer jüngst veröffentlichten Studie im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), über die zuerst die SZ berichtet hatte. In der Umfrage gaben fast zwei Drittel der insgesamt 7.000 befragten Arbeitnehmer (63 Prozent) an, im vergangenen Jahr mindestens einen Tag gearbeitet zu haben – obwohl sie sich „richtig krank gefühlt“ haben, wie es in der Mitteilung des DGB heißt. 44 Prozent gaben demnach an, sogar eine Woche oder länger krank gearbeitet zu haben.

Frau fasst sich bei der Arbeit im Büro an die Schläfen.
Obwohl sich manche Arbeitnehmer 2024 deutlich krank fühlten, gingen sie der Befragung zufolge zur Arbeit. (Symbolbild) © Westend61/Imago

Studie: Zwei Drittel der Beschäftigten gingen 2024 krank zur Arbeit

Auch der Deutschlandfunk hat über die repräsentative Befragung im Auftrag des DGB berichtet. Als Grund wurde demzufolge unter anderem die Sorge um den Arbeitsplatz genannt, sowie wenn Beschäftigte sich hohen Arbeitsbelastungen ausgesetzt fühlten oder wenn sie von einer schlechten Betriebskultur berichteten. Ein Unterschied im Krankheitsverhalten zeige sich zwischen Männern und Frauen, heißt es unter anderem zu den Ergebnissen der repräsentativen Befragung: „Während bei den weiblichen Beschäftigten zwei Drittel (67 Prozent) auch krank gearbeitet haben, waren es bei den Männern 60 Prozent“, so der DGB.

DGB warnt vor „Präsentismus“

Die Auswertung liefere Hinweise auf Gründe, die zum „Präsentismus“ von Beschäftigten führten, kritisiert der DGB. „Besonders weit verbreitet ist Präsentismus – wie das Arbeiten trotz Krankheit in der Fachdiskussion genannt wird – in den Berufsgruppen Reinigungsberufe, Lehr- und Erziehungsberufe sowie Gesundheitsberufe“, heißt es in dessen Mitteilung anlässlich der Befragung.

Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag

In der Bundesrepublik gilt – anders als in einigen anderen Ländern – seit Jahrzehnten die Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag. Bis zum Ende der sechsten Woche zahlt der Arbeitgeber weiterhin Lohn, entsprechend ist es im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG, § 3) geregelt. Anschließend erhalten krankgeschriebene Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld von ihrer Krankenkasse.

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Auf eine lückenlose Krankschreibung achten

Sind Beschäftigte aufgrund einer Erkrankung längere Zeit arbeitsunfähig, müssen sie sich um eine lückenlose Krankschreibung bemühen, wie die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in einer Mitteilung erinnerte. Patienten, die eine Folgebescheinigung benötigen, seien verpflichtet, spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit eine erneute Krankschreibung einzuholen. „Der Samstag gilt in diesem Fall nicht als Werktag. Betroffene müssen also gegebenenfalls erst nach einem Wochenende oder Feiertag die Arztpraxis aufsuchen“, heißt es in der Mitteilung vonseiten der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer. Krankenkassen ließen die Rechtfertigung, dass Patienten die strengen Regeln nicht gekannt hätten, in der Regel nicht gelten.

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