Ghislaine Maxwell spricht in Verhören über Donald Trump. Sie betont: Er habe sich stets korrekt verhalten – die Details könnten Spekulationen befeuern.
Washington, D.C. – Der Skandal um Jeffrey Epstein holt Donald Trump erneut ein. Das US-Justizministerium hat Hunderte Seiten an Protokollen aus den Verhören mit Epsteins Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell veröffentlicht.
Darin spricht die verurteilte Sexualstraftäterin auch über den US-Präsidenten, und gibt neue Details über sein Verhältnis zu Masseurinnen preis. Spekulationen über Donald Trumps mögliche Verbindungen zu Epstein begleiten den Fall seit Langem – die neuen Aussagen könnten erstmals konkretere Hinweise liefern.
Epstein-Skandal: Trump unter Druck – neue Details aufgetaucht
Ghislaine Maxwells Gespräche fanden Ende Juli mit dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt Todd Blanche statt. Maxwell, Tochter eines britischen Medienunternehmers, war 2022 in New York zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Sie spielte eine zentrale Rolle beim Aufbau eines Rings, mit dem Epstein über Jahre hinweg minderjährige Mädchen sexuell missbrauchte.
Epstein selbst starb 2019 im Alter von 66 Jahren in seiner Gefängniszelle – laut Behörden durch Suizid. Er besaß unter anderem die Privatinsel Little St. James in der Karibik, die Ermittlern zufolge ein Tatort war. Brisant bleibt die politische Dimension: Epstein war bestens vernetzt – Die Protokolle geben nun Aufschluss über den US-Präsidenten.
Epstein-Vertraute verteidigt Trump: „in jeder Hinsicht ein Gentleman“
Die Epstein-Vertraute äußert sich in den Unterlagen durchweg positiv über den US-Präsidenten. Trump habe sich nie „in irgendeiner Weise gegenüber jemandem unangemessen“ verhalten, zitiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aus den Protokollen. Auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) verweist auf öffentliche Mitschriften, in denen Maxwell betont: „Ich habe den Präsidenten tatsächlich nie in irgendeiner Massage-Situation gesehen.“
Weiter heißt es: „Ich habe den Präsidenten in keiner Weise in irgendeinem unangemessenen Umfeld gesehen. Der Präsident hat sich nie irgendjemand gegenüber unangebracht verhalten. In den Gelegenheiten, in denen ich mit ihm zusammen war, war er in jeder Hinsicht ein Gentleman.“ Darüber hinaus verneinte Ghislaine Maxwell laut Protokoll die Frage, ob sie Epstein oder andere jemals habe sagen hören, Trump habe „irgendetwas Unangemessenes mit Masseusen getan“.
Nach Angaben von RND wurde Maxwell von den Ermittlern eine Teilimmunität eingeräumt: Sie konnte über ihren Fall sprechen, ohne dafür strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen – ausgenommen bei Falschaussagen oder Widersprüchen zu früheren Aussagen. Anfang August wurde sie aus einer Haftanstalt in Florida in ein Frauengefängnis in Texas verlegt. Gründe für die Verlegung nannte das Justizministerium nicht. Wie CNN berichtet, betonen die Unterlagen zudem, dass Maxwell im Gegenzug für ihre Kooperation keinerlei weitere Zusagen oder Vorteile zugesichert wurden.
Trumps Versprechen nicht eingelöst: Epstein-Akten bleiben geheim
Noch im Wahlkampf kündigte Donald Trump an, die Epstein-Akten vollständig offenzulegen. Das Versprechen blieb bislang unerfüllt – der Druck auf den Ex-Präsidenten wuchs zuletzt auch aus den eigenen Reihen. Fragen, welche das früher offenbar enge Verhältnis zu Epstein betreffen, lässt der US-Präsident bislang unbeantwortet. Mit der Veröffentlichung der Verhörprotokolle scheint die US-Regierung nun zwar auf Transparenz zu setzen, doch das eigentliche Wahlversprechen Trumps ist damit nicht eingelöst: Die Ermittlungsakten in ihrer Gesamtheit sind weiterhin unter Verschluss.
Wie afp unter Berufung auf den republikanischen Kongressabgeordneten James Comer berichtet, wurden am Freitag Unterlagen zum Fall Epstein an einen Ausschuss im Repräsentantenhaus weitergeleitet. Angaben zum Inhalt machte der Abgeordnete jedoch nicht.
Epstein-Akten: Verhörprotokolle werfen neue Fragen auf
Die US-Regierung startete in den vergangenen Monaten mehrere Initiativen, um zumindest Teile der Unterlagen freizugeben. Dabei ging es vor allem um ausgewählte Gerichtsdokumente im Zusammenhang mit Epstein. Mehrere Bundesrichter stoppten die Vorstöße jedoch. Betroffen waren lediglich Unterlagen, die sogenannten Grand Jurys vorgelegt wurden.
Die Geschworenengremien entscheiden, ob Anklage erhoben wird – sie erhalten in der Regel nur die für eine Anklage relevanten Beweise gegen die beschuldigte Person, in diesem Fall Epstein selbst. Hinweise auf mögliche weitere Beteiligte bleiben dabei außen vor. Laut dpa werten viele Beobachter Trumps Transparenz-Versprechen daher als politisches Manöver, das mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet. (kox)