Mülltonne nie zu früh rausstellen – Bußgelder drohen
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. In diesem Fall droht auch eine Strafe für alle, die zu früh dran sind. Wann ist die richtige Uhrzeit, die Mülltonne rauszustellen?
Wer morgens vor der Arbeit keine Zeit hat oder erst etwas später aufsteht, der stellt die Mülltonne einfach schon abends an die Straße. Aber aufgepasst: Steht die Mülltonne am Vortag zu früh an der Straße, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Für die Müllentsorgung gelten in Deutschland strenge Regeln: Wie die Mülltonne nicht zu früh an die Straße darf, darf dieser Plastik-Müll nicht in den Gelben Sack. Was droht, wenn man den Müll trotzdem zu früh rausbringt?

Wann darf man seine Mülltonne rausstellen?
Für die Bereitstellung von Mülltonnen gibt es in vielen Gemeinden klare zeitliche Regelungen. Üblicherweise dürfen Mülltonnen ab 18 Uhr am Vorabend des Abholtages an die Straße gestellt werden. Am Abholtag selbst müssen sie spätestens bis 6 Uhr morgens bereitstehen. Diese Zeiten können jedoch je nach Kommune variieren, weshalb es ratsam ist, die Abfallsatzung der jeweiligen Stadt zu konsultieren. Diese kann auch darüber Aufschluss geben, wie man alte Medikamente richtig entsorgt.
Die Gründe für diese zeitlichen Vorgaben sind vielfältig. Zum einen soll verhindert werden, dass Mülltonnen den Verkehr behindern oder Gehwege blockieren. Zum anderen besteht die Gefahr, dass Müllbehälter umkippen oder Tiere anlocken, die den Müll verteilen könnten. Besonders bei Gelben Säcken besteht das Risiko, dass Tiere durch Essensreste angelockt werden und die Säcke aufreißen, schreibt LUDWIGSHAFEN24.

Welche Strafe droht, wenn man eine Mülltonne zu früh rausstellt?
Das zu frühe Rausstellen von Mülltonnen kann als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden und Bußgelder nach sich ziehen. In einigen Fällen kann dies sogar als illegale Müllentsorgung gewertet werden, was zu höheren Strafen führen kann. In Baden-Württemberg können Bußgelder für illegale Müllentsorgung zwischen 10 und 2.500 Euro liegen, abhängig von der Schwere des Vergehens. In Rheinland-Pfalz variieren die Strafen ebenfalls stark und können bis zu 2.556,46 Euro betragen.
Die Höhe der Bußgelder hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art und Menge des Abfalls sowie die Häufigkeit der Verstöße. Wiederholungstäter müssen außerdem mit höheren Strafen rechnen. Es ist daher ratsam, sich über die lokalen Vorschriften zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die Höhe der möglichen Strafen findet man zudem im Bußgeldkatalog. (ek)