Amt für Soziales für den Publikumsverkehr geschlossen

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Das Amt für Soziales ist im Juni für den Publikumsverkehr geschlossen © Lindemann

Fürstenfeldbruck – Für Kinder, deren Familien Sozialhilfe, Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, bewilligt das Landratsamt auf Antrag Bildung- und Teilhabeleistungen.

Der Leistungskatalog umfasst im Wesentlichen Zuschüsse für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarfspauschalen, notwendige Lernförderung, Nachhilfe, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertagesstätte und für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (wie Vereinsbeiträge). 2023 erhielten vom Landratsamt Fürstenfeldbruck circa 2.660 Kinder jährlich entsprechende Leistungen in unterschiedlichen Umfang und Ausgestaltungen.

Längere Bearbeitungsrückstände

Da im Vergleich zu 2021 die Fallzahlen um rund 20 Prozent gestiegen sind und im Bearbeitungsteam Stellen seit Mitte 2023 nicht oder nicht zeitnah besetzt werden konnten, sind Bearbeitungsrückstände von bis zu vier Monaten entstanden. Derzeit ist nicht absehbar, wie lange es dauern wird, bis dieser Rückstand beseitigt ist und wie sich die Bearbeitungszeiten entwickeln werden. Das hängt davon ab, inwieweit sich die Personalsituation bessern wird. Ein Abbau dieses Rückstands ist bei laufend eingehenden Neuanträgen nur ansatzweise möglich. Um den Rückstand schneller abzubauen, muss sich das Bearbeitungsteam eine Zeit lang auf die Erledigung bisher eingereichter Anträge konzentrieren. Das Amt für Soziales – Bereich Bildung und Teilhabe – ist deshalb in der Zeit vom 3. Juni bis 14. Juni für den Publikumsverkehr geschlossen.

Telefonhotline

Zur Information der Antragsteller auf Bildung- und Teilhabeleistungen wird das Landratsamt eine Telefonhotline einrichten, die über die Telefonnebenstellen der Sachbearbeiter im Landratsamt erreichbar sein wird. Über diese Telefonhotline können keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand bereits eingereichter Anträge gegeben werden, sondern ausschließlich zur Schließung des Sachbereichs und zum Antragsverfahren, einschließlich grundsätzlicher Leistungsansprüche.

Anträge auf Bildung- und Teilhabeleistungen können weiterhin direkt im Bürgerservicezentrum des Landratsamtes abgegeben oder auf elektronischen Weg gestellt werden. Informationen zum Leistungsumfang und zur Antragstellung können auf der Homepage des Landratsam-tes unter https://www.lra-ffb.de/gesundheit-soziales-asyl/kinder-jugendliche-und-familien/bildung-und-teilhabe abgerufen werden.

red

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