- Rückfällige Brandstifterin muss ins Gefängnis
Eine Brandstifterin muss für knapp vier Jahre ins Gefängnis, urteilte das Amtsgericht Nürtingen am Mittwoch, das im mehrstündigen Verfahren den Schutz der Privatsphäre der Frau und ihrer Familie in den Vordergrund stellte.
Bei einer ersten Serie mit gut 30 Fällen von Brandstiftung 2022 war die Frau noch mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. „Ich habe nicht gedacht, dass wir uns so schnell und unter diesen Umständen wiedersehen“, begrüßte der Vorsitzende Richter Alexander Brost die ergraute 52-Jährige, die leise antwortete: „Ich auch nicht.“ Dann zählte der Staatsanwalt die neu angeklagten 15 Fälle von Brandstiftung an Gartenhütten, Holzstapeln und Brennholzlagern im nördlichen Kreis Ludwigsburg zwischen Dezember 2022 und dem vorigen November auf.
Überführt von einer Wildtierkamera
Die gebürtige Bietigheimerin, die lange in Pleidelsheim lebte, verursachte bei diesen Feuern, bei denen keiner verletzt wurde, einen Schaden von rund 62 000 Euro. Das Verfahren fand vor dem Amtsgericht Nürtingen (Kreis Esslingen) statt, weil die Frau inzwischen in Leinfelden-Echterdingen wohnt, das zu diesem Gerichtsbezirk zählt.
Zum Teil mehrmals am Tag fuhr die Frau demnach mit ihrem Wagen zu Gartenanlagen und Weinbergen in Pleidelsheim, Besigheim, Benningen, Großbottwar und Marbach, einmal auch in Böblingen, legte meist an Holzstapeln an Gartenhäusern Feuer, und verschwand wieder. Bei einer Überwachung der Polizei im Mai 2023 war zwar das Fahrzeug der 52-Jährigen zu erkennen, nicht jedoch der oder die Fahrerin. Erst eine Wildtierkamera, die ein geschädigter Gartenbesitzer aufgehängt hatte, überführte sie.
Bei der Festnahme Anfang November 2023 sei sie „überrascht gewesen“, berichtete der Hauptsachbearbeiter der Polizei Ludwigsburg vor Gericht. Auf ihn wirkte die Frau weder alkoholisiert noch niedergeschlagen oder traurig, sagte er.
Das Handy machte sie jeweils aus
Ob das Motiv für ihre Taten etwa in einem privaten Konflikt begründet ist, blieb im Dunkeln. Denn die Öffentlichkeit wurde, wie bereits im ersten Verfahren, nahezu vollständig ausgeschlossen. Bezugspunkte zu den Opfern ihrer Taten gibt es offenbar nicht. Eine schwerwiegende psychische Störung, die eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik begründet hätte, lag offenkundig auch nicht vor.
Wissend um die Ermittlungsergebnisse der Polizei, die zum ersten Prozess geführt hatten, machte die Brandstifterin dieses Mal ihr Handy immer vorsorglich aus, um sich nicht durch Funkzellendaten zu verraten. Gleichzeitig verschaffte sie sich vermeintliche Alibis, indem sie sich in einigen Fällen vor den Taten mit Freundinnen traf.
Die Frau hatte bereits 2022 in einer Brandserie mehr als 30 Feuer in den Kreisen Böblingen, Esslingen, Reutlingen und Tübingen gelegt. Damals entstand ein Sachschaden von gut 100 000 Euro. Einem der Hauptgeschädigten von damals zahlte sie einen Schadenersatz von 20 000 Euro. Kaum wurde sie am 7. August 2023 zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt, ging die Brandstifterin erneut auf Tour.
Von Petra Häussermann