AfD scheitert mit Nationalhymnen-Vorstoß – alle Fraktionen lehnen ab
Die AfD will jede Woche die Nationalhymne im Hessischen Landtag als Zeichen der gemeinsamen Verantwortung singen. Die anderen Fraktionen finden das heuchlerisch.
Wiesbaden – Im hessischen Landtag scheiterte die AfD-Opposition mit ihrem Antrag, am Ende jeder Plenarwoche die Nationalhymne zu singen. In Wiesbaden lehnten die anderen vier Fraktionen diesen Vorschlag geschlossen ab.
Die AfD argumentierte, dass die dritte Strophe des „Liedes der Deutschen“ als Nationalhymne ein „Ausdruck der grundlegenden Werte unseres Gemeinwesens - Einigkeit, Recht und Freiheit“ sei. Ihr Abgeordneter Volker Richter hob hervor: „Wir zeigen, dass wir trotz aller Meinungsverschiedenheiten zusammengehören und gemeinsam Verantwortung tragen, um das Beste für unser Land zu erreichen.“
AfD scheitert im Hessischen Landtag auch mit Flaggen-Antrag
Oliver Stirböck von der FDP empfahl, das Singen der Nationalhymne auf besondere Anlässe zu beschränken, um eine „Banalisierung“ zu vermeiden. Miriam Dahlke von den Grünen warnte, dass andernfalls „das Besondere verloren geht“. Sie betonte zudem, dass die AfD mit ihrer spalterischen Politik den ersten Worten der Nationalhymne, „Einigkeit und Recht und Freiheit“, nicht gerecht werde.

Lisa Gnadl von der SPD unterstrich: „Die AfD will Spaltung, Rassismus und Ausgrenzung“. Ingo Schon von der CDU wies darauf hin, dass selbst in Ländern wie Russland und China nach Parlamentssitzungen das Singen der Nationalhymne nicht üblich sei.
Zuvor war die AfD-Fraktion im Wiesbadener Landtag auch mit einem Antrag gescheitert, die Deutschlandfahne dauerhaft vor Hessens Schulen zu hissen. Auch hier stimmten die anderen vier Fraktionen dagegen. (nhe/dpa)
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