Bad Tölz veranlasst Untersuchung wegen Umweltmaßnahmen am Hintersberg
Bad Tölz – Urteil des Bundesverfassungsgerichts Leipzig entzieht Bebauungsplänen im Landkreis die Rechtsgrundlage. Eigens hierfür wird vom Bundestag einen neuen „Heilungsparagraf“ geschaffen.
Die schlechte Nachricht ist zugleich auch eine gute: Die bereits begonnenen Bauvorhaben auf der sogenannten Zwickerwiese im Norden von Bad Tölz können ohne Einschränkungen fertiggestellt werden, der Bau neuer Wohnhäuser im Baugebiet Hintersberg II verzögert sich aber.
Der Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, das entschieden hat, ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren ohne Umweltprüfung verstoße gegen EU-Recht. Dies betrifft auch das Tölzer Baugebiet an der Heißstraße, das im vereinfachten Verfahren beschlossen wurde.
Wie Bauamtsleiter Christian Fürstberger in der Novembersitzung des Stadtrates erläuterte, müsse die Stadt verwaltungsrechtlich erst einmal eine „Ehrenrunde“ drehen. Weil durch das Urteil auch Bebauungsplänen in vielen anderen Kommunen die Rechtsgrundlage entzogen wurde, hat der Bundestag in Berlin einen neuen Paragrafen zur „Heilung“ geschaffen.Ob und wie das funktioniert, sei derzeit völlig offen. In Bad Tölz plant man eine vorbereitende Umweltuntersuchung, um festzustellen, „ob überhaupt Umweltmaßnahmen am Hintersberg nötig sind“.
Auch in Tölz gilt das Europarecht
Dies kritisierte Gabriele Frei (CSU), die fragte, wie man jetzt lange nach Baubeginn ein Umweltgutachten erstellen wolle: „Da ist doch nichts mehr da, nur Beton.“ Bürgermeister Ingo Mehner (CSU) war ebenfalls der Meinung, dass das keinen Sinn habe, verwies aber darauf, dass man auch in Tölz nach Europarecht handeln müsse. Bislang seien drei Klagen, die von Anliegern schon zuvor gegen das Baugebiet am Verwaltungsgericht eingebracht wurden, abgewiesen worden.
Urteil tangiert nicht alle
Fürstberger stellte klar, dass jeder, der auf der Zwickerwiese eine Baugenehmigung hat und aktuell baut, von dem Urteil nicht betroffen sei. Von den 38 Parzellen ist derzeit etwa ein Drittel bebaut. Der neue Paragraf 215a zur „Heilung“, so heißt das im Verwaltungsjargon, ist eine Art Reparaturvorschrift, die für bereits begonnene sowie abgeschlossene Planverfahren Rechtssicherheit schaffen soll. Das gilt auch für Tölz. Es wird also künftig weiter gebaut werden, aber es dauert länger. Das sei zwar unerfreulich, so Zweiter Bürgermeister Michael Lindmair (FWG), er ist aber der Ansicht, dass das jetzige Urteil in der Vermarktungsphase deutlich unangenehmer gewesen wäre.
Schritte zur Heilung beschlossen
Einstimmig wurde im Stadtrat beschlossen, dass das Bauamt die erforderlichen Schritte zur Heilung des Bebauungsplans Hintersberg II durchführt. In der Sitzung wurde auch bekannt, dass der Bebauungsplan Isarleitenweg im vereinfachten Verfahren aufgestellt und nun den neuen Rechtsvorschriften angepasst werden muss. Dort, im Badeteil, oberhalb der Bockschützstraße und unmittelbar neben dem Gabriel-von-Seidl-Weg, will die Stadt Bad Tölz zusammen mit einer Baugenossenschaft günstige Wohnungen errichten, gegen die sich die Anlieger aber zur Wehr setzen. Karl Bock