Ab Freitag gilt Tempo 20 in der Altstadt

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An Tempo 20 müssen sich künftig die Autofahrer in der Dachauer Altstadt gewöhnen. © mm

Die Stadt macht ernst. Die seit Jahren gewünschte Verkehrsberuhigung der Altstadt soll am kommenden Freitag mit der Einführung einer Tempo-20-Zone endlich umgesetzt werden. Bei Verstößen gegen das Tempolimit drohen empfindliche Bußgelder.

Dachau – Verkehrsreferent Volker C. Koch (SPD) war sich im vergangenen Juli sicher. Mit einer Tempo-20-Zone habe man „endlich“ eine Möglichkeit gefunden, „noch mehr Leben in die Altstadt“ zu bringen. Da zuvor die Einführung einer Einbahnstraße sowie ein Rechtsabbiegeverbot in den Karlsberg an rechtlichen Fragen gescheitert waren, soll der sogenannte verkehrsberuhigte Geschäftsbereich nun all das bringen, was sich Stadtverwaltung und Stadtrat seit Jahren für die Altstadt wünschen: Aufenthaltsqualität, Sicherheit und eine wirksame Abschreckung des unliebsamen Pendlerverkehrs aus dem Hinterland.

Nach dem Beschluss im Juli, der von allen Stadtratsfraktionen mit Ausnahme der AfD mitgetragen worden war, kümmerte sich das Bauamt um die handwerklichen Feinheiten: Schilder wurden bestellt, Abstimmungen mit der Polizei getroffen und eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung formuliert, Am kommenden Freitag, 26. Januar, finden diese Vorarbeiten ein Ende. Statt Tempo 30 darf ab dann nur noch Tempo 20 gefahren werden. Ab dem morgigen Donnerstag werden die entsprechenden Schilder aufgestellt.

Die Stadt, das kündigt Josef Hermann als leitender Verwaltungsdirektor im Rathaus an, wird die Einhaltung des neuen Tempolimits „regelmäßig“ kontrollieren. Autofahrern, die künftig schneller als mit 20 km/h unterwegs sind, drohen dann empfindliche Strafen. Entsprechend dem aktuellen Bußgeldkatalog kosten Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit um bis zu 10 km/h bereits 58,50 Euro. Wer zwischen 11 und 15 km/h zu schnell fährt, wird mit 78,50 Euro zur Kasse gebeten. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 16 und 20 km/h schlägt mit 98,50 Euro zu Buche.

Fußgänger sollen leichter queren können

Klar ist schon heute, dass ein wesentliches Übertreten des Tempolimits an normalen Werktagen ohnehin kaum möglich ist. Dennoch soll mit der Einführung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs Fußgängern „die Querung erleichtert und unnötiger Durchgangsverkehr reduziert“ werden.

Die Dachauer Polizei glaubt, dass die Stadt mit dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich – was die Sicherheit und den Verkehrsfluss betrifft – eine gute Entscheidung getroffen hat. Auch rein rechtlich, so ist man im Rathaus überzeugt, ist die Anordnung alternativlos. Nach dem gerichtlichen Scheitern der Maßnahme Einbahnregelung sowie im Vergleich zu anderen Maßnahmen – wie einer „großflächigeren Fußgängerzone“ – erscheine „keine andere Maßnahme besser geeignet“, das Ziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erreichen.

Wobei es ein Restrisiko doch gibt. Denn: Ein sogenannter verkehrsberuhigter Geschäftsbereich darf nur, wie der Name sagt, in einem Geschäftsbereich gelten. Viele Straßen der Altstadt sind aber keine Geschäftsstraßen, weshalb die Gefahr einer gerichtlichen Aufhebung der Regelung – so denn gegen sie geklagt wird – durchaus besteht. Im Rathaus sieht man dem aber gelassen entgegen, wie Verwaltungsdirektor Hermann betont. Die Frage, ob die neue Regelung rechtssicher ist, könnte am Ende „nur ein Gericht klären“. Konkrete Klageandrohungen würden laut Hermann aber noch nicht vorliegen. Stadtrat Andreas Gahr (SPD) hatte im Juli dazu aufgerufen, Mut zu beweisen und nicht aus Furcht vor vermeintlichen juristischen Scharmützeln auf Neuerungen zu verzichten. Denn, so Gahr damals: „Vernunft ist eben nicht immer rechtssicher.“

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