Pähler Schlucht ab sofort dauerhaft gesperrt
Jetzt ist es amtlich: Die Pähler Schlucht als Ausflugsziel bleibt dauerhaft gesperrt. Bei nur einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat die „Einziehung von öffentlichen Straßen und Wegen“ im Bereich des Naturschutzgebiets Pähler Schlucht.
Durch die Entscheidung des Gemeinderats entfällt für die Gemeinde Pähl ab sofort die Verkehrssicherungspflicht und das Haftungsrisiko bei Unfällen. Im Amtsdeutsch heißt es, dass die „ganz oder teilweise eingezogenen Straßen und Wege jede Verkehrsbedeutung aufgrund des Betretungsverbots wegen Gefahr für Leib und Leben verloren haben.“ In drei getrennten Abstimmungen wurde bei jeweils einer Gegenstimme eingezogen.
Der „Schluchtweg“ vom Anfangspunkt bei Haus Nr. 53 bzw. Oberer Burgleite 15 über die ganze Länge von 195 Metern, der „Fußweg in der Schlucht“ vom Anfangspunkt Ostgrenze bis zum Endpunkt Wasserfall über die ganze Länge von ca. 950 Metern sowie teilweise der „Grabenholzweg“. Bis zur Gabelung Schauberweg bei der Unterführung zur Hirschberg-Alm bleiben circa. zehn Meter des öffentlichen Feld- und Waldweges bestehen. Die restliche Strecke von 370 Metern bis zur Hangmitte wurde eingezogen. Der Eigentümer des Geländes ist jetzt allein verantwortlich für die Sperrung der Zugänge sowie eine intensive Beschilderung des Betretungsverbots.
Besucher kämpften sich bis zum Wasserfall vor
Obwohl die Gemeinde für die Pähler Schlucht nördlich der Bundesstraße 2 und östlich es Hochschlosses schon vor Jahren wegen diverser Unfälle ein Betretungsverbot ausgesprochen hatte, wurde das ständig von unzähligen Ausflüglern ignoriert. Der damalige Bürgermeister Werner Grünbauer ärgerte sich grün und blau, weil immer wieder die Absperrungen und Schilder einfach abgebaut und in die Büsche geworfen wurden. Bar jeder Vernunft kämpften sich die Besucher über die von Steinschlag, Astbruch und wegen Unterspülung umgestürzten Bäume auf den maroden Wegen bis zum 16 Meter hohen Wasserfall, wo die nächste Gefahr lauert. 2019 erlitt hier ein Fünfjähriger durch herabprasselnde Steine, Geröll und Erde erhebliche Schürfwunden, während der Rest der Familie zum Glück nur den Dreck abbekam.
Um die Gefahren zu dokumentieren, hatte die Gemeinde ein umfangreiches Gutachten erstellen lassen. Diplom-Geologe Markus Bauer und Hydrogeologe Klaus Keilig waren sich einig, dass die Wanderwege durch spontan eintretende Felsstürze, Stein- und Blockschläge einer zwar seltenen, aber nicht zu unterschätzenden Gefahrenlage ausgesetzt sind, also einem sogenannten Alpinen Restrisiko. Auch bei dauerndem Starkregen bestehe die Gefahr eines Hochwassers, das durch murartigem Abfluss Wildholz vor sich herschiebe. Bauliche Maßnahmen zur Absicherung der Schlucht würden nach Schätzungen der Gutachter einen sieben- bis achtstelligen Euro-Betrag kosten. Völlig illusorisch für die Gemeinde, weshalb ihr nur die Entwidmung bzw. Einziehung des Wegenetzes blieb.