Startbahn-Streit am Flughafen: Bürgermeister spricht von „Armutszeugnis“ und Skandal

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Die Realität bei den Start- und Landezahlen am Flughafen München entsprechen längst nicht den Prognosen, mit denen der Bau der 3. Startbahn gerechtfertigt wurde. © IMAGO/Ardan FUESSMANN

Im Ringen um die 3. Startbahn kritisieren Gegner das Vorgehen der FMG. Ein Landkreisbürgermeister spricht von „Skandal“.

Freising - Der Sachstand bei der Klage gegen das sogenannte ewige Baurecht für die 3. Start- und Landebahn war ein wichtiger Punkt bei der Sitzung der Fluglärmkommission am Dienstag. Führende Vertreter der Flughafen München GmbH (FMG) äußerten sich dabei nach wie vor nicht zu dem Thema.

Der Vorsitzende der Fluglärmkommission, Freisings Landrat Helmut Petz, blickte kurz zurück in die Historie des Startbahnstreits: Grundlage für den Planfeststellungsbeschluss (PFB), der im März 2026 verfallen würde, wenn bis dahin nicht der Bau der Startbahn begonnen hätte, war eine Prognose der Flugbewegungen, die für das Jahr 2025 rund 590 000 Starts und Landungen vorhersagte. 2024, so Petz, habe man gerade einmal 327 000 Flugbewegungen gezählt. Von Januar bis September 2025 waren es 257 000 Starts und Landungen im Moos. Die Startbahngegner seien also weiter der Meinung, dass dieses Projekt endgültig aus der Welt geschafft werden und „mit Anstand beerdigt werden“ solle.

Stadt Freising hat Kosten für juristische Auseinandersetzung schon einkalkuliert

Hinzu komme der Münchner Bürgerentscheid von 2012, der die Landeshauptstadt dazu verpflichte, in der Gesellschafterversammlung gegen den Bau zu stimmen, für den ein einstimmiges Votum von Freistaat, Landeshauptstadt und Bund notwendig sei.

Dann sei da noch das seit 2018 geltende Moratorium im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern, dass keinerlei Aktivitäten an den Tag gelegt werden dürften, die mit dem Runway-Bau in Verbindung stünden. Und dennoch habe die Regierung von Oberbayern Ende September 2024 der FMG bestätigt, dass man durch den Bau des S-Bahn-Tunnels und durch Grunderwerb bereits mit der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses begonnen habe, die Zehn-Jahres-Frist also nicht mehr gelte, auch wenn mit dem Bau der Startbahn selbst definitiv noch nicht begonnen worden sei.

Dagegen hätten acht Kläger „in schöner Einmütigkeit“ geklagt, so Petz, der Verwaltungsgerichtshof (VGH) sei den Argumenten der Kläger aber nicht gefolgt, habe zudem eine Klage beim Bundesverwaltungsgerichtshof untersagt. Dagegen wiederum habe man nun Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, wofür etwa die Stadt Freising 65 000 Euro im Haushalt vorsieht.

Landrat erläutert Gründe für weiteres Vorgehen

Erstmals erläuterte Petz, wie man die Nichtzulassungsbeschwerde begründet habe: So habe man betont, dass in den vergangenen zehn Jahren seit Gültigkeit des PFB nur 4,6 Prozent des benötigten Grundes für die 3. Startbahn erworben wurden. Diese geringfügige Zahl aber könne kein Beleg dafür sein, dass mit dem Bau der Piste schon begonnen wurde. Zudem frage man sich, ob für die Gültigkeitsdauer des Planfeststellungsbeschlusses auch „Sowieso-Maßnahmen“ relevant seien, wie zum Beispiel der S-Bahn-Tunnel, der ja schon seit Jahrzehnten vorgesehen sei. Wurden zudem die Maßgaben des Bundesklimaschutzgesetzes berücksichtigt? Und dann rügte man noch einen „Verfahrensfehler“, dass große Teile der entsprechenden Gesellschafterbeschlüsse geschwärzt worden seien.

Während sich FMG-Vertreter in Schweigen hüllten, machte der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Nord, Neufahrns Bürgermeister Franz Heilmeier, seinem Unmut Luft: Die Haltung der drei Gesellschafter sei für ihn der „Knackpunkt“. Entweder sei gegen den Münchner Bürgerentscheid und das Moratorium verstoßen worden – oder man habe den Gesellschaftern „Sand in die Augen gestreut“, so dass sie gar nicht verstanden hätten, was sie da beschließen. In beiden Fällen sei das „ein Armutszeugnis“ und „ein Skandal“.

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