Gastbeitrag von Wolfgang Kubicki - FDP-Vize Kubicki: Habecks Politikstil wird zur Gefahr für unser Land
Die Militäroffensive und alle anderen Maßnahmen im Gouvernement Rafah, die der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen Lebensbedingungen auferlegen könnten, die zu ihrer vollständigen oder teilweisen physische Zerstörung führen könnten, sind sofort einzustellen (Man beachte diesen einschränkenden Halbsatz!). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die humanitäre Lage der Menschen im Gazastreifen katastrophal sei und sich seit dem 28. März, dem Zeitpunkt der letzten Anordnung des Gerichts, weiter verschlechtert habe. Das gelte insbesondere für Rafah.
Die Entwicklungen im Gazastreifen seien außergewöhnlich gravierend, was in erster Linie an der andauernden israelische Militäroperation liege, es bestehe daher die Gefahr, dass der palästinensischen Bevölkerung bis zu einem Entscheid der Klage im Hauptsacheverfahren ein irreparabler Schaden entstehen könne, wenn keine einstweiligen Maßnahmen erlassen würden.
Es bestehe, so der IGH, nicht nur Dringlichkeit, sondern eine reale und unmittelbare Gefahr, dass das Recht der Palästinenser, vor einem möglichen Völkermord geschützt zu werden, verletzt werden könnte, bevor das Gericht ein endgültiges Urteil fällen könne.
Soweit die Entscheidung des Gerichts. Es bestehe eine reale Gefahr der Völkerrechtsverletzung, der durch die angeordneten Maßnahmen begegnet werden soll.
Das war und ist nicht nur nachvollziehbar, sondern entspricht exakt der bisherigen deutschen Position.
Wann ist in Deutschland das Nachdenken aus der Mode gekommen?
Und nun kommt Robert Habeck im besagten Bürgerdialog erschreckend locker mit seinen Aussagen daher: „Das hat die deutsche Regierung mehrfach gesagt, dass es falsch ist, dass Israel diesen Angriff nicht vornehmen darf, jedenfalls nicht so, wie es davor mit dem Gazastreifen umgegangen ist, Bombardement von Flüchtlingslagern und so weiter. Selbstverständlich muss Israel sich an das Völkerrecht halten und die Hungersnot, das Leid der palästinensischen Bevölkerung, die Angriffe im Gazastreifen sind – wie wir jetzt auch gerichtlich sehen – mit dem Völkerrecht nicht vereinbar. Das heißt, es ist in der Tat so, dass Israel dort Grenzen überschritten hat, und das darf es nicht tun.“
Dass der Wirtschaftsminister von Wirtschaft nichts versteht, wissen wir inzwischen. Dass der Vizekanzler Deutschlands zur Differenzierung nicht mehr in der Lage ist, ist allerdings deshalb von Übel, weil es unsere internationale Reputation massiv beeinträchtigt.
Schon im ersten Semester Jura lernt man den Unterschied zwischen einer Gefahr und einer Verletzung. Gefahr nennt man eine Sachlage, die im Einzelfall bei ungehindertem Ablauf in absehbarer Zeit mit entsprechender, hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden am Schutzgut führt. Darin ist denklogisch enthalten, dass der Schaden noch nicht eingetreten ist. Wenn also der IGH feststellt, dass durch seine Anordnung die Gefahr einer Verletzung des Völkerrechts verhindert werden soll, erklärt es gleichzeitig, dass eine solche Verletzung jedenfalls gegenwärtig nicht erkannt werden kann.
Ohnehin frage ich mich, wann in Deutschland das Nachdenken aus der Mode gekommen ist.
Wer den Nazivorwurf für alles beliebig verwendet, entwertet ihn vollständig
Da fordern Grüne (!), der Ukraine zu erlauben, westliche Waffen auch in russischem Kernland einzusetzen- ohne sich mit der Frage zu befassen, ob dies nicht Russland berechtigen könnte, seinerseits die Übergabepunkte auch auf NATO-Gebiet anzugreifen. Und dann?
Da wird in Stuttgart zur Demo gegen Hass und Hetze aufgerufen und das Banner präsentiert: „Ganz Stuttgart hasst die AfD“ und keinem der Demonstranten fällt irgendetwas auf, so als gäbe es guten und schlechten Hass.
Da wird der Vorwurf „Nazi“ inzwischen mit einer inflationären Beliebigkeit verwendet, dass man sich fragen muss, ob überhaupt noch verstanden wird, was die Nationalsozialisten auf diesem Kontinent angerichtet haben. Wer den Nazivorwurf für alles beliebig verwendet, entwertet ihn vollständig.
„Niemand soll und darf ausgegrenzt werden“. Das ist ein schöner Satz. Und dann soll die CSU am CSD in München nicht teilnehmen. Geht’s noch?
Es wäre schön, wir würden zurückfinden zur Toleranz, Weltoffenheit und den weiten Grenzen unserer Verfassung, zur Selbstbestimmtheit, Selbstverwirklichung und Eigeninitiative.
Noch ist Träumen ohne staatliche Erlaubnis möglich. Wir sollten die Zeit nutzen.