Türkgücü-Streit: Gericht weist Schadenersatz-Klage des SCF ab

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Der Sportplatz des SCF. Das Gelände gehört der Stadt. © Weber

Der SC Fürstenfeldbruck hat wegen der Türkgücü-Absage der Stadt keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das entschied das Landgericht München II.

Das Landgericht München II hat die Schadenersatzklage des Sportclubs Fürstenfeldbruck (SCF) gegen die Stadt Fürstenfeldbruck abgewiesen. Das berichtet eine Sprecherin der Stadt. Hintergrund der Schadenersatzklage war, dass der Stadtrat am 28. Juni 2022 die Zustimmung zur Untervermietung des Stadions an Türkgücü München zur Austragung von einigen Regionalligaspielen verweigert hatte.

In allen Punkten

In der Urteilsbegründung sei das Landgericht München II der Argumentation der Stadt in allen Punkten gefolgt. Die Stadt sei nicht verpflichtet gewesen, die Zustimmung zur Untervermietung zu erteilen. Es hätten zu Recht erhebliche Sicherheitsbedenken gegen die Durchführung von Regionalligaspielen von Türkgücü München bestanden. Außerdem sei der Stadt zu keinem Zeitpunkt ein Untermietvertrag zwischen dem SCF und Türkgücü München vorgelegt worden, berichtet die Sprecherin von der Urteilsbegründung. Auch habe keine Kausalität zwischen der verweigerten Zustimmung und dem vom SCF geltend gemachten Schaden bestanden.

Die Sprecherin der Stadt: „Damit steht nun fest, dass das Handeln der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit voll umfänglich der geltenden Rechtslage entsprach.“

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