Von Anfang an keine Miete überwiesen: Klares Urteil vor Gericht

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Der Fall der nicht bezahlten Miete wurde vor dem Amtsgericht in Miesbach verhandelt. © Frank Rumpenhorst

Es ist die Horrorvorstellung eines Vermieters, wenn der Mieter seine Miete nicht bezahlt und am Ende gar versucht abzutauchen. Ein solcher Fall wurde nun am Amtsgericht Miesbach verhandelt – mit eigenwilliger Sichtweise des Mieterehepaares.

„Ein klassischer Fall von Einmietbetrug“ – so nannte die Staatsanwältin den Fall. Angeklagt war ein Ehepaar, das nach Abschluss eines befristeten Mietvertrages die Miete schuldig geblieben war. Im Laufe von gut vier Monaten soll dem Vermieter dadurch ein Schaden von rund 3460 Euro entstanden sein.

Die beiden Angeklagten äußerten sich anfangs nicht zu den Vorwürfen, woraufhin ihr ehemaliger Vermieter gehört wurde. Die Eheleute seien von der vorherigen Mieterin, die überraschend gekündigt habe, als „sehr nette Nachmieter“ avisiert worden, erinnerte sich der 63-jährige Miesbacher. Da sie angeblich gerade ein eigenes Haus bauten, hätten sie bloß übergangsweise eine Wohnung gesucht. Auch er selbst habe nur zur Überbrückung vermieten wollen, da er die Wohnung bereits an einen späteren Nachmieter vergeben habe – eine vermeintlich beiderseitige Win-win-Situation also.

Man habe sich kennengelernt und besprochen, dann den Mietvertrag unterschrieben und die Wohnung in Anwesenheit der Mutter der 40-Jährigen übergeben. Eine Kaution sei nicht übergeben, dann auch keine Miete überwiesen worden. Immer wieder hätten die beiden ihn vertröstet. Mal hätten sie selbst erst die Zahlung einer Kundin abwarten müssen, dann sei es wieder ein Krankenhausaufenthalt oder ein Todesfall in der Familie gewesen, der ihre Zahlungen verhindert hätte.

Nach gut zwei Monaten hätten sie dann über Whatsapp mitgeteilt, sie bräuchten die Wohnung nicht mehr. Doch auch die Übergabe sei immer wieder gescheitert, ebenso die Aufforderungen, zu zahlen oder wenigstens die Schlüssel abzugeben, ignoriert worden. Dann habe die Frau den Kontakt gelöscht und sei nicht mehr zu erreichen gewesen, weshalb er schließlich Anzeige erstattet habe, um wenigstens die Wohnungsschlüssel zurückzuerhalten. Die Wohnung sei ungeputzt und unordentlich hinterlassen worden. „War eh klar“, wie der Miesbacher resigniert feststellte. Teppiche und Möbel seien mit Farbe verschmiert gewesen.

Schließlich stimmte er einem Vergleich zu. Die Angeklagten zahlten ihm 200 Euro in bar an und verpflichteten sich, auch den Rest ihrer Mietschuld zu erstatten. Zudem räumten sie die Vorwürfe vollumfänglich ein, die Angeklagte erläuterte kurz den Hintergrund. Ihr Mann und die beiden Kinder seien damals gerade erst nach Deutschland gekommen. Deshalb habe man dringend eine Wohnung gesucht, wenige Tage nach Antritt des Mietverhältnisses aber schon eine größere, langfristig zu mietende Bleibe gefunden.

Die erste Monatsmiete habe sie sehr wohl, in Gegenwart ihrer Mutter, bezahlt. Insgesamt hätten sie dann nur eine Woche in der Wohnung gelebt. „Wieso soll man auch Miete bezahlen, wenn keiner mehr dort wohnt?“, entwickelte sie ihre eigene Logik. Das Verfahren gegen sie wurde schließlich vorläufig eingestellt, auch angesichts eines parallel laufenden Prozesses am Amtsgericht Traunstein, in dem die Frau eine neunmonatige Freiheitsstrafe zu gewärtigen hat.

Ihrem Mann wurde eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro auferlegt. Wie das Strafregister offenbarte, war es nicht das erste Betrugsdelikt, das das Paar begangen hatte. Triebfeder war wohl die schwierige berufliche wie finanzielle Lage der vierköpfigen Familie gewesen.

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