Im Landkreis Weilheim-Schongau wird ab Samstag (1. Juni) die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt. Die Karten gibt es laut Landratsamt derzeit für 842 Berechtigte.
Region - Ab Samstag (1. Juni) wird im Landkreis Weilheim-Schongau die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt. Dies teilte das Landratsamt kurz zuvor am Mittwoch mit. Die Karte dient laut Kreisbehörde zur Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In Weilheim-Schongau sind dies derzeit 842 berechtigte Personen. Die Programmierung und Bereitstellung des Gesamtsystems erfolgt durch die Firma PayCenter in Freising.
Bezahlkarte in Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Wie das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen informiert, wird die Bezahlkarte in diesem Landkreis ab 1. Juli eingeführt. Mit rund 600 Karten rechnet man aktuell, heißt es in der Mitteilung.
Im Landkreis Weilheim-Schongau wird ab Samstag (1. Juni) die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt. Die Karten gibt es laut Landratsamt derzeit für 842 Berechtigte.
Alle Leistungsberechtigten ab 14 Jahren erhalten die Karte. Minderjährige werden nur über einen Teil des gesamten Bedarfs verfügen können, der der Familie zusteht. Auf die Karten wird laut Landratsamt monatlich ein Guthaben gebucht, über das die Geflüchteten frei verfügen und damit einkaufen können. Das Guthaben entspreche dem individuellen, nicht als Sachleistung gewährten, AsylbLG-Anspruch. Dies seien beispielsweise bei einem alleinstehenden Erwachsenen, der in einer Gemein-schaftsunterkunft wohnt, 460 Euro im Monat. Bei einem alleinstehenden Erwachsenen grundsätzlich in der ersten 36 Monaten nach Erstantragstellung, der im Anker-Zentrum mit Verpflegung wohnt, seien es knapp 134 Euro im Monat.
Sie wie eine EC-Karte aus
Bei der Karte handelt es sich um eine MasterCard im Erscheinungsbild einer normalen EC- oder Debitkarte. „Das neutrale Design soll eine Stigmatisierung verhindern“, heißt es vom Landratsamt. Damit kann überall eingekauft werden, wo MasterCards akzeptiert werden - dazu zählen in der Regel alle Supermärkte.
Pro Monat 50 Euro Bargeld
Bargeld kann maximal pro Monat und pro Person 50 Euro abgehoben werden. Dies ist möglich an Geldautomaten und an Super-marktkassen, soweit der jeweilige Händler dies anbietet. Bargeldlose Zahlungen sind bis zur Höhe des auf der Karte verfügbaren Guthabens möglich. Die berechtigten Personen erhalten die Karten vor Ort im Landratsamt (Sachgebiet Asyl und Integration). Die PIN-Nummer ist nur dem Karteninhaber bekannt. Überweisungen auf die bisher bekannten Konten würden schrittweise eingestellt. Der Ausschluss einzelner Warengruppen - wie Alkohol oder Tabak - findet nicht statt, teilt das Landratsamt mit. Bestimmte Händlergruppen wie würden dagegen ausgeschlossen. Einzelne Angebote wie das 49 Euro-Ticket, die nur über Onlinezahlungen erworben werden kann, werden über das Landratsamt freigeschaltet.
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