Grundsteuer-Hammer ab 2025 „grenzt an Enteignung“: Statt 300 Euro jetzt 2700 Euro

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Die Regierung ändert die Berechnung für die Grundsteuer. Besonders Hausbesitzer könnten dabei verlieren. Was steckt dahinter?

Berlin – Im Zuge einer der größten Steuerreformen der vergangenen Jahre kommt auf Eigentümer ab dem 1. Januar 2025 eine neue Belastung hinzu. Ab diesem Stichdatum gilt eine neue Berechnung bei der Grundsteuer. Viele Fragen zur Grundsteuer sind noch offen, vor allem für Eigentümer, die nicht genau wissen, wie hoch ihre Grundsteuer zukünftig ausfallen wird.

Neue Berechnung für die Grundsteuer ab 2025 – Ältere Hausbesitzer als Verlierer

Viele Hauseigentümer haben bereits einen entsprechenden Bescheid zur neuen Grundsteuer erhalten; entweder vom Finanzamt oder von der Gemeinde. Diese führen die neuen Bodenrichtwerte auf, die für die Berechnung der Grundsteuer wichtig sind. Laut dem Focus bedeutet die Neuberechnung für viele Besitzer eine deutliche Mehrbelastung; oftmals hätten sich die Werte verzehnfacht. Immobilienbesitzer mit Haus und einem kleinen Garten seien in besonderem Maße betroffen. Dabei berief sich Focus Online auf Aussagen von Gutachtern.

Haus in Oterleek, Niederlande.
Haus in Oterleek, Niederlande (Symbolfoto). Die Regierung ändert die Berechnung für die Grundsteuer. Besonders Hausbesitzer könnten dabei verlieren. Was steckt dahinter? © IMAGO/Zoonar.com/Bert De Boer

Auswertungen der Bodenrichtwerte ihrer Kunden hätten gezeigt, dass vor allem ältere Hausbesitzer mit einem kleinen Garten „deutlich stärker“ aufgewertet worden seien als Immobilienbesitzer, die ihre Wohnung oder ihr Haus erst vor wenigen Jahren gekauft hätten. Laut den Experten seien die älteren Hausbesitzer klare Verlierer der neuen Reform; sie müssten mit einer höheren Steuer rechnen.

Bislang hatte die Bundesregierung Grundstücke nach einem Einheitswert besteuert, dessen Berechnung teils auf Daten der Sechzigerjahre beruhte. In Ostdeutschland gelten derzeit sogar noch einige Zahlen aus den Dreißigern. Ältere Eigentümer hätten vorher zu wenig Wertzuwachs ihrer Immobilie erhalten, was auch an den veralteten Werten gelegen habe.

Wohnimmobilien „deutlich mehr belastet“ – Einzelne Haushalte müssen bei Grundsteuer mehr zahlen

Noch im Mai hieß es, dass die neue Grundsteuer aufkommensneutral bleiben solle. Das bedeutet, die Kommunen sollen nicht insgesamt mehr Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen als zuvor. So hatte es Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, gegenüber der Wirtschaftswoche gesagt. „Das bedeutet aber nicht, dass einzelne Haushalte nicht mehr oder weniger zahlen müssen als vorher – so zumindest die Idee.“ Allerdings liege die konkrete Höhe der Grundsteuer in der Hand der Kommunen – über die sogenannten Hebesätze, die sie eigenständig festlegen können.

Eine Erhöhung der Grundsteuer kann allerdings auch dann erfolgen, wenn die Kommune die Hebesätze senkt. „Grundsätzlich können wir beim Bundesmodell eine Tendenz feststellen, dass Wohnimmobilien deutlich mehr belastet werden als gewerblich genutzte Immobilien. Das bedeutet: Viele Menschen werden bald deutlich mehr Grundsteuer zahlen müssen“, erklärte Holznagel.

„Das grenzt an Enteignung“ – Grundsteuer teils massiv teurer

Wie das aussieht, zeigte etwa das Beispiel eines Rentnerpaars aus Stuttgart, das laut dem Spiegel statt 195 Euro auf einmal 2.875 Euro Grundsteuer entrichten soll. „Das ist mehr als das 14-Fache. Das grenzt an Enteignung“, kommentierte der Rentner. Eine Obstwiese auf der Rügener Halbinsel Mönchgut darf statt einem Euro pro Quadratmeter künftig 220 Euro pro Quadratmeter zahlen. Solche Fälle würden „der Akzeptanz der ganzen Reform“ schaden, sagte der Eigentümer – ein Steuerberater.

Eigentümer haben allerdings eine Chance, Einspruch gegen die Grundsteuer einzulegen. Der Bund der Steuerzahler Hessen empfiehlt, den Wertbescheid gut zu prüfen, sobald er ins Haus flattert. Dieser ist zusammen mit den Hebesätzen die Grundlage für alle Kommunen, die Grundsteuer festzulegen.

Eigentümer sollten zum Beispiel kontrollieren, ob die Angaben zur Wohnfläche, Nutzungsfläche, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und Baujahr korrekt sind. Diese können unter Umständen fehlerhaft oder veraltet sein. Eigentümer haben für den Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einen Monat Zeit. „Ein Einspruch ist immer dann sinnvoll, wenn der Grundsteuermessbetrag gestiegen ist oder die Bewertung im Grundsteuerwertbescheid falsch ist“, sagte der BdSt NRW dazu.

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