Was Arbeitnehmer im Jahr 2025 beachten sollten
Mit dem neuen Jahr kommen meist Veränderungen auf die Menschen zu. Auch in der Arbeitswelt – worauf sich Arbeitnehmer einstellen sollten. Ein Überblick.
Einen großen Teil des Tages verbringen Arbeitnehmer mit ihrem Job – das kann mit alltäglichen Herausforderungen verbunden sein. Eine aktuelle Untersuchung der Stepstone Group hat herausgefunden, dass 48 Prozent der Befragten 2025 einen neuen Job suchen möchte. Denkbar ist es in dem Zusammenhang, dass auch eigentlich zufriedene Arbeitnehmer kündigen – was Gründe dafür sein können. Ganz gleich, ob Sie mit Ihrem Job zufrieden sind oder nicht – folgende Informationen können für Sie als Arbeitnehmer im Jahr 2025 wichtig werden.
Arbeitsrecht 2025 – Mindestlohn beträgt 12,82 Euro pro Stunde

Zum 1. Januar 2025 wurde der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Arbeitnehmer, die einen Minijob haben, können nun 556 Euro im Monat verdienen, ohne die Vorteile des Minijobs zu verlieren. Die monatliche Verdienstgrenze orientiert sich am Mindestlohn – im Zuge der Erhöhung wurde auch die Grenze angehoben, berichtet die Minijob-Zentrale. Daraus ergibt sich, dass Minijobber 6.672 Euro im Jahr verdienen können.
Telefonische Krankschreibung für Arbeitnehmer im Jahr 2025
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde die telefonische Krankschreibung eingeführt. So sollte das Infektionsrisiko eingedämmt und Arztpraxen entlastet werden. Im vergangenen Jahr wurde debattiert, ob die telefonische Krankschreibung in Deutschland weiterhin angeboten wird. Ein Grund für eine mögliche Abschaffung sei laut Ex-Finanzminister Lindner der hohe Krankenstand, berichtet Spiegel.de.
Bis zu fünf Tage können Arbeitnehmer „aufgrund einer leichten Erkrankung“ telefonisch krankgeschrieben werden, informiert die Bundesregierung. Voraussetzung dafür ist, dass Arbeitnehmer der Arztpraxis bekannt sind und die Ärzte den Gesundheitsstand telefonisch einschätzen können oder ob eine Untersuchung in der Praxis nötig ist. Eine telefonische Verlängerung der Krankschreibung ist nicht möglich. Wurde allerdings die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Praxis ausgestellt, „kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden“, berichtet die Bundesregierung.
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Wenn das Kind erkrankt ist: Kinderkrankentage im Jahr 2025
Ist das Kind erkrankt, können Eltern Krankentage nehmen. So wurden im Jahr 2024 und 2025 „die Kinderkrankentage von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil“ erhöht. Bei mehr als zwei Kindern gibt es die Höchstgrenze von 35 Arbeitstagen pro Elternteil und Jahr, berichtet Spiegel.de. Dies gilt allerdings lediglich für Kinder unter 12 Jahren.
Bei einer gesetzlichen Versicherung gibt es für Eltern ebenso die Möglichkeit des Kinderkrankentagegelds. Das beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, so das Bundesgesundheitsministerium.
Arbeitgeber zweifelt ärztliches Attest an – interessante Gerichtsurteile
Werden Arbeitnehmer vom Arzt krankgeschrieben, ist das erst einmal eine starke Wirkung. Eine Krankschreibung kann vom Arbeitgeber nicht so leicht infrage gestellt werden – unmöglich ist es allerdings nicht. Es muss ein begründeter Verdacht vorliegen.
„Das Bundesarbeitsgericht hat 2024 dazu dreimal entschieden, der Tenor ist immer der Gleiche: Atteste werden unter gewissen Umständen wertlos“, sagt Anwältin Nicole Mutschke dem Spiegel.
Dabei ist herausgekommen, dass Arbeitnehmer mit einem Attest schlechte Chancen haben, wenn „Kündigung und Arbeitsunfähigkeit zusammenfallen“.