Weil Quelle nicht mehr genutzt wird: Wasserschutzgebiet in Hundham wird aufgehoben
Seit mehr als 15 Jahren wird die Schwarzenberg-Quelle in Hundham nicht mehr zur Trinkwassergewinnung genutzt. Jetzt soll das damit verbundene Schutzgebiet aufgehoben werden.
Fischbachau – Geht es um die Neuausweisung eines Wasserschutzgebietes, ist dies bekanntlich mit intensiven Diskussionen verbunden. Bis dato eher geräuschlos hingegen verläuft der geplante Erlass einer Verordnung des Landratsamtes Miesbach zu einer solchen Zone im Gemeindebereich Fischbachau. Vielleicht auch deshalb, weil es hier nicht um die Ausweisung, sondern die Aufhebung des Schutzstatus geht.
Wie einer Bekanntmachung der Gemeinde zu entnehmen ist, plant das Landratsamt die Aufhebung der 1972 erlassenen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets um die Trinkwasserversorgungsanlage der Schwarzenberg-Quelle in Hundham. Simple Begründung: Die Quelle werde seit geraumer Zeit nicht mehr genutzt.
Seit 15 Jahren nicht mehr für Trinkwasser genutzt
Bauamtsleiter Joseph Soyer hat konkretere Infos. Seit 15 Jahren sei auch der Ortsteil Hundham an den gemeindlichen Tiefbrunnen am Steckenbaum in Aurach angeschlossen. Die Schwarzenbergquelle werde somit nur noch zur Gewinnung von Brauchwasser genutzt, ein strenger Schutzstatus wie beim Trinkwasser sei deshalb nicht mehr notwendig.
Das ist auch der Grund, warum das Landratsamt in dieser Sache tätig geworden ist, teilt die Pressestelle auf Anfrage mit. So könnten Wasserschutzgebiete gemäß Wasserhaushaltsgesetz nur festgesetzt werden, „soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen“. Dies sei in Hundham mangels Nutzung nicht mehr der Fall. Die durch das Schutzgebiet entstehenden Einschränkungen seien nicht mehr notwendig, „da hier etwas geschützt wird, das es nicht mehr gibt“. Die Zone dennoch bestehen zu lassen, „wäre nicht rechtmäßig und auch unverhältnismäßig gegenüber den Betroffenen“, führt das Landratsamt weiter aus.
Viele Einschränkungen durch Schutzgebiet
Welche Einschränkungen bis dato für die Eigentümer der im Schutzgebiet befindlichen Wald- und Wiesenflächen von laut Soyer insgesamt gut 10,7 Hektar galten, offenbart ein Blick in die Verordnung von 1972. Hier sind in einer dreiseitigen Tabelle sämtliche Verbote aufgeführt. Am strengsten sind die Regeln im unmittelbaren Quellfassungsbereich (zehn mal 15 Meter), am lockersten in der weiteren Schutzzone. Relevante Punkte sind etwa die Landwirtschaft (Düngung und Schädlingsbekämpfung), Müll und Abwasser, Straßen und bauliche Anlagen sowie generell das Betreten.
Der Verordnungsentwurf zum Erlass zur Aufhebung des Wasserschutzgebiets in Hundham und der damit verbundenen Verbote liegt noch bis Ende April im Rathaus Fischbachau und im Landratsamt zur öffentlichen Einsicht aus. Bedenken oder Anregungen müssen bis spätestens 13. Mai schriftlich eingereicht werden. Je nachdem ob Einwendungen eingehen, werden die laut Landratsamt in persönlichen Gesprächen oder bei einem gemeinsamen Termin erörtert.
sg