Halter gesucht: Was passiert mit dem Schrottauto auf der Wiese?

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Seit dem Unfall vor knapp drei Wochen steht der Nissan neben der Töl7. © Pröhl

Seit einem Unfall vor drei Wochen steht ein kaputter Nissan neben der Kreisstraße 7. Fahrer und Halter sind unbekannt. Die Ermittlungen der Polizei laufen.

Wackersberg – Der eine oder andere wundert sich bestimmt: Seit knapp drei Wochen steht ein ramponiertes Auto auf einer Wiese direkt neben der Kreisstraße 7 zwischen Oberfischbach und Königsdorf. Der Fahrer hatte den Nissan irgendwann in der Nacht zum 23. Januar geschrottet, als er in einer Rechtskurve einfach geradeaus weitergefahren war. Der Wagen erfasste ein Schild, drehte sich im Graben um 180 Grad und blieb schließlich stecken (wir berichteten). Der Fahrer flüchtete. Zurück blieb der Wagen, der laut Polizei wohl nur noch Schrottwert hat. Was aber passiert nun mit dem Nissan?

Polizei versucht, den polnischen Halter zu ermitteln

„Wir versuchen derzeit, den polnischen Halter zu ermitteln, um die Entsorgung des Autos zu klären“, sagt Andreas Rohrhofer, stellvertretender Leiter der Tölzer Polizeiinspektion, auf Anfrage. Sollten die Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt sein, was durchaus möglich ist, müsste das Landratsamt übernehmen, das für den Bereich Abfallrecht zuständig ist. „Stellen wir ein Schrottauto – rechtlich korrekt: Altfahrzeug – am Straßenrand fest, versuchen wir stets, den letzten Halter beziehungsweise Verantwortlichen zu ermitteln, der dann von uns schriftlich aufgefordert wird, das Fahrzeug zu entsorgen“, erklärt Landratsamts-Pressesprecherin Sabine Schmid.

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Sollte er dem nicht nachkommen, gibt es einen kostenpflichtigen Bescheid mit einer Fristsetzung und der Androhung eines Zwangsgelds. Verstreicht diese Frist ebenso ungenutzt, gibt es nochmal Post vom Landratsamt mit Androhung der Ersatzvornahme. Wird der Verantwortliche danach immer noch nicht tätig, entfernt der Landkreis das Auto, lässt es entsorgen und schickt die Rechnung dem Betroffenen. Zudem wird bei unerlaubt abgestellten Schrottfahrzeugen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet, das in der Regel mit einer Bußgeldhöhe im mittleren dreistelligen Bereich geahndet wird. „Das Ausschlachten von Altfahrzeugen außerhalb zugelassener Demontagebetriebe erfüllt sogar den Tatbestand einer Umweltstraftat“, so Schmid.

Sobald der rote Punkt klebt, wird es ernst

Was aber ist, wenn auch das Landratsamt keinen Halter ermitteln kann? Parallel zum geschilderten Verfahren wird auf das Fahrzeug ein großer roter Punkt geklebt. Der Text darauf enthält ebenfalls die Aufforderung, das Fahrzeug zu entfernen. „Das ist ein Hilfsmittel, falls der letzte Verantwortliche nicht ermittelt werden kann“, so Schmid. Einen Monat Zeit gibt es ab diesem Moment, der Aufforderung nachzukommen. Danach gelte das Fahrzeug „rechtlich als Abfall und wird von uns direkt entsorgt. Sollte der Verantwortliche später ermittelt werden können, werden ihm die Kosten in Rechnung gestellt, andernfalls trägt der Landkreis und damit die Allgemeinheit die Kosten“, erklärt die Pressesprecherin.

Bei 31 einfach abgestellten Schrottfahrzeugen musste das Landratsamt im vergangenen Jahr tätig werden. In sechs Fällen blieb dem Landkreis nichts anderes übrig, als die Fahrzeuge selbst zu entsorgen. (va)

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