Einspeisevergütung kostet Steuerzahler Milliarden: Ökostrom gibt es zu Ramschpreisen
In Schönwetter-Perioden erzeugen Solar-Anlagen viel Strom. Das führte im ersten Halbjahr 2025 zu einem Rekord negativer Strompreise. Es belastet die Staatskasse.
München – Hinsichtlich der Strompreise war der Mai hierzulande ein Ausnahmemonat, wie es ihn so in dieser Form bislang noch nicht gegeben hatte. An der Strombörse gab es so viele Stunden mit negativen Strompreisen wie noch nie zuvor: Insgesamt 112 Stunden Strom wurden an der Strombörse zu negativen Preisen gehandelt. Und seit Beginn des Jahres sank der Börsenstrompreis gar in insgesamt 248 Stunden unter null Euro pro Megawattstunde, wie Daten des Fraunhofer-Instituts ISE zeigen – auch das ist ein Rekord. Während Verbraucher davon zunächst profitieren mögen, birgt die Zunahme von Stunden negativer Strompreise jedoch hohe Kosten für die Staatskasse.
Bislang wurde 2025 ein neuer Rekord negativer Strompreise verzeichnet
Negative Strompreise scheinen im Zuge der Energiewende hierzulande zu einem Dauerzustand zu werden, darauf deuten die neuesten Statistiken unmissverständlich hin. Auch der kontinuierliche Zubau von Photovoltaik-Anlagen hat daran seinen Anteil. Denn Solaranlagen erzeugen alle zu denselben Zeiten – nämlich zu besonders sonnigen Tageszeiten – vermehrt viel Strom, wodurch in solchen Perioden bei gleichbleibender Nachfrage ein Stromüberschuss am Markt entsteht, in dessen Folge die Preise negativ werden.
Zwar können sich Strombezieher in solchen sonnigen Perioden über noch mehr als einen Preisverfall freuen, denn sie bekommen pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Geld zurück: Agrar Heute zufolge waren es im Mai durchschnittlich 1,90 Cent pro kWh, wobei der Börsenstrompreis am Mittag des 11. Mai kurzweilig gar auf -25 Cent pro kWh sank, wie Agrar Heute zu jenem Zeitpunkt berichtete.
In Zeiten negativer Strompreise muss grundlegend der Stromerzeuger dafür zahlen, dass er Strom liefert. Das bedeutet, dass etwa ein Kohlekraftwerk-Betreiber dem Stromkunden Geld dafür geben muss, dass dieser den Strom abnimmt. Für Betreiber von erneuerbaren Energiequellen wie Windkraft- oder PV-Anlagen gelten jedoch andere Regeln. Da diese staatlich gefördert werden, etwa durch die EEG-Vergütung, wird letztlich der Staat finanziell für den Stromüberschuss an sonnigen Tagen und die dadurch entstehenden negativen Strompreisen zur Rechenschaft gezogen. Das liegt daran, dass Solarbetreiber für die Einspeisung ihres Stroms einen garantierten Betrag bekommen – auch wenn der Strom das zu dem Zeitpunkt nicht wert ist.
Einspeisevergütung 2025: Trotz Solarspitzengesetz kosten negative Strompreise den Staat Milliarden
Das kommt der Staatskasse im Zuge scheinbar immer längerer werdender Perioden mit negativen Strompreisen teuer zu stehen, wie unter anderem das Handelsblatt am Mittwoch (4. Juni) berichtete. Es gilt seit Ende Februar 2025 für neue PV-Anlagen das sogenannte Solarspitzengesetz, demzufolge für sämtliche neuen Solar-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung in Perioden negativer Strompreise keine Einspeisevergütung mehr gezahlt werden. Dadurch soll erreicht werden, dass die Anlagen in Zeiten negativer Preise keinen Strom einspeisen, damit der Stromüberschuss finanziell reguliert wird. Wer seine Solar-Anlage vor 2025 in Betrieb genommen hat, erhält die Differenz zwischen seinem zuvor festgelegten Tarif und dem tatsächlichen Marktpreis vom Staat erstattet.
Im Umkehrschluss heißt das: Je niedriger der Strompreis ist und je öfter er ins Negative fällt, desto mehr Geld muss der Staat, und somit letztlich auch der Steuerzahler, beitragen, um das entstandene Defizit auszugleichen. Für die Teileinspeisung lag die Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 31. Januar bei 8,03 Cent pro kWh, für Volleinspeisung bei 12,87 Cent/kWh. Ab 1. Februar 2025 wurde die Vergütung für Volleinspeisung auf 12,60 Cent/kWh und für Teileinspeisung auf 7,94 Cent/kWh gesenkt. Das bedeutet, wenn ein PV-Anlagen-Betreiber vom Staat fast acht Cent pro eingespeister kWh Strom erhält und seinen Strom an der Börse in Zeiten negativer Strompreise für minus fünf Cent anbieten muss, kostet das den Bundeshaushalt rund dreizehn Cent pro eingespeister kWh.
17 Milliarden Euro werden negative Strompreise den Staat 2025 voraussichtlich kosten
Dem Handelsblatt zufolge rechnet die Bundesregierung damit, im laufenden Jahr insgesamt rund 17 Milliarden Euro für EEG-Vergütungen ausgeben zu müssen. Und das sprengt den Rahmen deutlich, der etwa im Vorjahr von Staatsseite hierfür im Rahmen der Energiewende veranschlagt worden war. Dafür waren zunächst zehn Milliarden Euro prognostiziert worden, was sich jedoch bis Jahresende als deutlich zu niedrig angesetzt erwies: fällig wurden bis zum Jahresende 18,5 Milliarden Euro, die aus der Staatskasse für die EEG-Vergütung gezahlt wurden.
Wie sehr der Staat dagegenwirken kann, bleibt fraglich. Denn festgelegt ist die Auszahlung der Einspeisevergütung ab dem Moment der Inbetriebnahme der Anlage aktuell noch für einen Zeitraum von 20 Jahren. Ein erster Schritt aber wird getan, indem die Einspeisevergütung halbjährlich um einen Prozent gesenkt wird. Die nächste Senkung etwa ist am 1. August 2025 geplant. (fh)