Erbschein beantragen: Wie Sie nachweisen, dass Sie Erbe sind
Stirbt eine geliebte Person, muss sich um Vieles gekümmert werden. Beispielsweise um das Erbe. Der Erbschein regelt die Einzelheiten.
Niemand kommt in seinem Leben drumherum – wenn Partner, Familienangehörige oder Freunde versterben, sitzt der Schmerz meist tief. Neben den emotionalen Herausforderungen können auch finanzielle Probleme auftreten. Die Bestattungskosten stehen an, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung angeben. Das ist nur ein Sorgenpunkt, der vielleicht etwas gelindert werden kann. Kommt es zu einem Todesfall, müssen auch einige bürokratische Dinge erledigt werden. In manchen Fällen muss beispielsweise ein Erbschein her.
Was genau ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein gerichtlich ausgestellter Nachweis darüber, wer Erbe ist und wie groß der Erbteil ist. Als Nachlassgericht zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Mit dem Erbschein können Sie Außenstehenden gegenüber als Erbe identifizieren. Das ist beispielsweise nötig, wenn Sie gegenüber Banken, Behörden, Mietern, Vermietern oder Geschäftspartnern auftreten wollen, informiert Finanztip.de. Besonders bei Banken braucht es in der Regel einen Erbschein. Falls eine Kontovollmacht über den Tod hinaus vorliegt, ist ein Erbschein nicht nötig. Sollten Sie sich vorab informieren wollen, wie Ihre Angelegenheiten nach Ihren Wünschen erledigt werden, kann eine Vorsorgevollmacht eine gute Option sein.
Erbschein: Beantragung, Dauer und Kosten
Als Erben können Sie den Erbschein persönlich und unter eidesstattlicher Versicherung beantragen. In einigen Fällen muss dazu ein Termin vereinbart werden. Auch ein Notar kann Ihnen zu einem Erbschein verhelfen, dies ist dann meist ein bisschen teurer, kann laut Finanztip aber sinnvoll sein, wenn Immobilien im Spiel sind. Der Antrag muss die Erben benennen, diese basieren auf die gesetzliche Erbfolge, einem Testament oder einem Erbvertrag. Ist kein Testament vorhanden, sind Dokumente vorzulegen, die die gesetzliche Erfolge bekräftigen. Beispielsweise eine Heiratsurkunde oder stirbt ein Elternteil und erben die Kinder, sind Geburtsurkunden vorzulegen. Was Sie einreichen müssen:
- Kopie des Personalausweises
- Sterbeurkunde des Verstorbenen
- Testament oder Erbvertrag
- Geburts- und Sterbeurkunden aller Erben oder vorverstorbenen Erben
- Anschriften aller Erben
Das Verfahren dauert etwa vier Wochen. Die Kosten des Erbscheines sind abhängig von Wert des Nachlasses. Schulden werden vom Wert abgezogen. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Aufgedröselt werden die Gebühren zu einem für die Beantragung des Erbscheins und für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, informiert Rose & Partner, eine Kanzlei mit Rechtsanwälten und Steuerberatern. Sind Immobilien oder Grundstücke in der Erbmasse, können die Kosten schnell in die Höhe schießen. Daher sollten Sie sich beraten lassen, ob ein Erbschein wirklich die sinnvollste Möglichkeit ist. Haben Sie andere Möglichkeiten, wie eine Vollmacht oder Ähnliches, kann dies ausreichen. Sie sollten allerdings den Einzelfall klären lassen.
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Wann braucht es keinen Erbschein?
Liegt ein notariell beglaubigtes Testament vor, ist ein Erbschein, beispielsweise für die Bearbeitung des Grundbuchs, oft nicht erforderlich. Das Grundbuchamt kennt die Erbenstellung durch das Testament an. Soll die Immobilie direkt verkauft werden, muss das Grundbuch nicht zwingend berichtigt werden, die neuen Eigentümer können direkt ins Grundbuch eingetragen werden. Das Portal Mandanteninformation berichtet, dass der Erbschein außerdem bei Konto- oder Vorsorgevollmachten häufig nicht nötig sei.