Der ehemalige Sportvorstand und Spieler des FC Bayern München, Hasan Salihamidžić, besitzt in Frankfurt mehrere Immobilien. Nun musste er sich vorm Amtsgericht verwantworten.
Frankfurt – Die einen Profifußballer werden nach ihrer Karriere TV-Experte, Trainer oder Werbegesicht. Hasan Salihamidžić, einst Profifußballer unter anderem beim FC Bayern München, wo er von 2017 bis 2023 auch als Sportvorstand tätig war – besitzt Immobilien. Unter anderem in der Sulzbacher Straße 19 im Gallus, und dort gibt es seit geraumer Zeit Ärger mit Mietern und Mieterinnen. Am Mittwoch (15. Januar) fand erneut ein Prozess vor dem Amtsgericht Frankfurt statt.
Hintergrund ist eine Sanierung des Wohnheims, die bereits seit 2023 läuft. Für einige Bewohner und Bewohnerinnen bedeuten die Arbeiten bis heute immense Einschränkungen, die Rede ist von immer wieder ausfallendem Strom, fehlendem Wasser, nicht vorhandenen Toiletten. Außerdem sei die Sanierung viel zu kurzfristig angekündigt worden. Die Gegenseite bestreitet die Vorwürfe. Vor Gericht – wo ein erster Prozess eines anderen Mieters bereits mit einem Vergleich geendet war – sollte genau darüber am Mittwoch nun debattiert werden. Beide Seiten hatten Zeugen oder Zeuginnen dabei.
Miet-Prozess vor dem Amtsgericht Frankfurt gegen Hasan Salihamidžić
Doch sie alle mussten nicht gehört werden, denn direkt nach Beginn gingen die beiden Anwälte in einen Austausch. Rechtsanwalt Benjamin Graumann schlug im Namen seines Mandanten Hasan Salihamidžić, der selbst nicht anwesend war, einen Vergleich vor. Man würde dem klagenden Mieter eine Umzugsbeihilfe in Form einer niedrigen fünfstelligen Summe zahlen, wenn dieser dafür zum 31. März auszieht.
Dieses Angebot nahm der Kläger nach Beratung mit seinem Anwalt David Görge an. Denn: Er wolle eh ausziehen, „ich halte es in diesem Haus nicht mehr aus“, sagte der Mann, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Richterin Bettina Damm hatte ihm ebenfalls zur Annahme des Vergleichs geraten, denn bei Ablehnung und gleichzeitigem Erfolg seiner Klage wäre definitiv eine Summe weit unter der des Vergleichs herausgekommen.
Die Klage zielte darauf ab, zu viel gezahlte Miete erstattet zu bekommen. Denn, so Anwalt Görge: „Wenn die Wohnung über einen längeren Zeitraum nicht in dem Zustand ist, der laut Mietvertrag vorgesehen ist, kann man eine Mietminderung geltend machen.“ Eine solche Mietminderung war dann ebenfalls Teil des Vergleichs. 50 Prozent der Miete für 13 Monate, in denen die Belastung besonders stark war, muss Salihamidžić an den Kläger zurückzahlen. Die Miete für den kommenden März muss dieser zudem nicht zahlen. Im Februar stehen zwei weitere Verfahren an. Eine Betroffene hat schon angekündigt: Einen Vergleich werde sie nicht akzeptieren.