Tipps für Rentner: So zahlen Sie dauerhaft weniger Steuern

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In allen Lebenslagen – auch Rentnerinnen und Rentner, können mit ihrer Steuererklärung viel Geld sparen. © IMAGO Images/mm images

Sie haben Post von Ihrem Finanzamt bekommen? Keine Panik! Der Fiskus möchte möglichst Steuern eintreiben – das ist sein Job. Rentnerinnen und Rentner haben aber viele Möglichkeiten, die Abgaben kleinzuhalten. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem neuen Ratgeber.

Endlich im verdienten Ruhestand angekommen und der Steuerzinnober geht weiter: Obwohl der steuerfreie Grundfreibetrag jährlich angehoben wird, müssen durch die Rentenanpassungen der vergangenen Jahre immer mehr Rentnerinnen und Rentner in Deutschland Steuern zahlen – was die meist ohnehin nicht üppigen Einkommen zusätzlich belastet.

Wer die Spielregeln kennt, kann sich aber mit seiner jährlichen Steuererklärung viel Geld vom Staat zurückholen. In unserem neuen Ratgeber erfahren Sie, was möglich ist: die wichtigsten Steuertricks für Seniorinnen und Senioren.

Ratgeber Steuertipps – so sparen Sie im Alter richtig Geld

Unser kompakter Ratgeber bietet Ihnen die wichtigsten Tipps zum Thema Steuern sparen. Von Steuerfreibetrag bis zu Besteuerung im Ausland: Klicken Sie rein, dann haben Sie mehr auf Ihrem Konto. HIER können Sie das kostenlose PDF herunterladen.

Steuertipps für Rentnerinnen und Rentner: Alle wichtigen Infos finden Sie im Ratgeber.
Steuertipps für Rentnerinnen und Rentner: Alle wichtigen Infos finden Sie im Ratgeber. © IPPEN.MEDIA

Ratgeber Steuertipps zum kostenfreien Download

Unser Ratgeber ist kostenlos als PDF erhältlich und kann ganz einfach ausgedruckt werden. Er eignet sich für alle, die erstmals im Ruhestand eine Steuererklärung abgeben müssen oder ihre Steuerlast künftig senken wollen. Ein Leitfaden für Ihre Steuererklärung – als Single, Ehepaar, eingetragene Lebensgemeinschaft oder Witwer.

Steuertipps: Diese und weitere Themen erwarten Sie in unserem Ratgeber

Werbungskosten: Das Finanzamt zieht vom steuerpflichtigen Teil Ihrer Rente automatisch 102 Euro als Werbungskostenpauschale ab. Sind Ihre Ausgaben höher, sollten Sie diese in der Anlage R der Steuererklärung einzeln nachweisen. Absetzbar ist vieles: von Steuerberatungskosten bis zu den Gebühren für die Kontoführung.

Altersentlastungsbetrag: Haben Sie das 64. Lebensjahr vollendet, erhalten Sie auf verschiedene Einkünfte wie Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge oder Lohneinkünfte aufgrund aktiver Beschäftigung einen sogenannten Altersentlastungsbetrag. Dessen Höhe richtet sich nach dem Jahr, das auf die Vollendung Ihres 64. Lebensjahres folgt. Sind Sie älter, fällt der Entlastungsbetrag höher aus.

Vorsorgeaufwendungen: Auch Beiträge für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung, private Krankenversicherungen, Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung können Sie bei Ihrer Steuer als Sonderausgaben angeben. Das lohnt sich in der Regel sehr.

Weitere Kosten, die Sie in der Steuererklärung angeben können und was Rentner beim Thema Kapitalerträge beachten müssen, erfahren Sie unserem Steuerratgeber für Rentner, der nach einer kurzen kostenlosen Registrierung heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden kann.

Laden Sie sich jetzt unseren kompakten Steuer-Ratgeber HIER kostenlos als PDF herunter.

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