Rechnungshof kritisiert "nicht wirksame" Bürgergeld-Sanktionen

Der Rechnungshof hat den entsprechenden Bericht an diesem Donnerstag an den Haushaltsausschuss des Bundestags übersandt. Er liegt der "Süddeutschen Zeitung" vor.

Die Jobcenter stehen demnach in diesen Fällen immer wieder vor den gleichen Problemen. Der Rechnungshof zitiert beispielhaft aus einem Jobcenter: „Kunde kommt grundsätzlich zu keinem Termin. Leider keine Möglichkeit, Leistungen komplett einzustellen. Sanktionen bis 30 Prozent bringen keinen Erfolg – sind dem Kunden egal.“ 

„Nicht wirksame“ Sanktionen: Letztes Beratungsgespräch vor 12 Jahren

Der Rechnungshof fand in den Fällen Bürgergeldempfänger, die noch nie ein Gespräch mit der Arbeitsvermittlung ihres Jobcenters gehabt hätten. Teilweise habe es jahrelang keinen Kontakt gegeben. „Die leistungsberechtigte Person hatte zum Zeitpunkt der Erhebungen seit knapp 15 Jahren kein Gespräch mehr im Jobcenter mit der Arbeitsvermittlung“, zitiert der Rechnungshof einen Fall. „Das letzte Beratungsgespräch liegt knapp zwölf Jahre zurück“, heißt es in einem anderen Fall. 

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verhandeln gerade, wie sie die Regeln im Bürgergeld verschärfen wollen. Ein Gesetzentwurf wird in Kürze erwartet.