Organspende im Todesfall: So geben Sie Ihre Einwilligung
Organspende ist ein heikles Thema – dabei werden nach wie vor weniger Organe gespendet als dringend benötigt. Bedenken sind unbegründet, denn die Entnahme von Organen oder Gewebe ist rechtlich geregelt und Sie selbst haben die Wahl.
Generell dürfen Organe in Deutschland nur entnommen werden, wenn Sie zu Lebzeiten einer entsprechenden Organspende zugestimmt haben. Eine solche Zustimmung kann beispielsweise auf einem Organspendeausweis, im Organspende-Register oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Ist im Todesfall Ihr Wille nicht bekannt, werden Angehörige oder nahe Verwandte nach einer Entscheidung in Ihrem Sinne gefragt.
Meine News
Hirntod als rechtliche Voraussetzung
Zudem können Organe nur Verstorbene spenden, bei denen der Tod unter bestimmten Bedingungen eingetreten ist. Insbesondere ist die Voraussetzung für eine Organspende, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Dieser Zustand wird medizinisch auch als Hirntod bezeichnet. Dieser kann infolge einer schweren Hirnschädigung eintreten, beispielsweise durch eine Hirnblutung oder einen Hirntumor.
Intensivmedizin kann nur begrenzt helfen
Dabei ist es vor einer Organentnahme zeitlich nur begrenzt möglich, das Herz-Kreislauf-System des Verstorbenen mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen künstlich aufrechtzuerhalten. Die Organe werden so weiterhin durchblutet und können dann transplantiert werden. Der Hirntod ist ein relativ seltenes Phänomen, sodass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende infrage kommen.
In unserem Vorsorge-Ratgeber erhalten Sie einen Vordruck für Ihren Organspendeausweis. Einfach herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und damit Leben retten!
Der umfangreiche Vorsorge-Ratgeber zum Ausdrucken
Mit diesem digitalen Ratgeber von Autorin Doktor Rodekohr-Grimmig sind Sie und Ihre Angehörigen im Ernstfall bestens vorbereitet. Der Ratgeber enthält nicht nur alle wichtigen Infos, sondern auch rechtsgültige Musterbriefe, Vorlagen und Vollmachten, zertifiziert durch die Stiftung Gesundheit.
Jetzt Vorsorge-Ratgeber kaufen und sofort ausdrucken.

Organspende – es gibt kein Höchstalter
Entscheidend für eine Organspende in Deutschland sind der Gesundheitszustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe. Deswegen gibt der Gesetzgeber kein allgemeines Höchstalter für eine Organspende vor. Ob sich Organe für eine Transplantation eignen, entscheiden im Einzelfall Ärztinnen und Ärzte.
Organspende – kaum eine Erkrankung schließt diese aus
Damit eine Organtransplantation erfolgreich verläuft, ist es wichtig, dass die transplantierten Organe gesund und funktionsfähig sind. Dabei ist eine Organentnahme nur in bestimmten Einzelfällen ausgeschlossen – beispielsweise bei bestimmten Infektionen oder bei akuten Krebserkrankungen. In allen anderen Fällen entscheiden Ärztinnen und Ärzte, ob eine Organspende infrage kommt und welche Organe konkret gespendet werden können.
Im umfangreichen Ratgeber finden Sie neben dem Thema Organspende zu allen Vorsorgethemen geprüfte Musterbriefe, Checklisten und Vorlagen zum Selbstausdrucken. HIER können Sie Ihren Vorsorge-Ratgeber kaufen und herunterladen.
Organspende „Ja“ oder „Nein“ – Sie bestimmen es selbst
Möchten Sie einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zustimmen oder lehnen Sie eine Spende ab? Möchten Sie nur bestimmte Organe und Gewebe freigeben oder soll eine andere Person in Ihrem Namen entscheiden? Sie haben die Wahl zwischen mehreren Formen und Ihre Entscheidung ist stets rechtlich verbindlich.
Organspende klassisch per Ausweis
Ihren Organspendeausweis können Sie in verschiedenen Sprachen samt Informationsflyer als Plastikkarte bestellen und händisch ausfüllen. Alternativ ist dies auch mit der entsprechenden App per PC, Smartphone oder bei Ihrer Krankenkasse möglich.
Organspende online im Organspende-Register
Das Organspende-Register bietet eine digitale Möglichkeit, Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende rechtlich verbindlich zu dokumentieren. Der Eintrag in diesem zentralen Verzeichnis ist freiwillig und kostenlos – und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Es wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.
Organspende in der Patientenverfügung
Auch in Ihrer Patientenverfügung können Sie rechtlich verbindliche Angaben zu einer möglichen Organspende treffen. Wichtig dabei ist, dass Sie diese im Detail formulieren und Angehörige, Ärzte oder Pflegepersonal bei Bedarf Zugriff auf Ihre Verfügung haben.