Corvette gerät bei Abgasuntersuchung in Brand: Eigentümer klagt – und bekommt Schaden ersetzt
Während einer Untersuchung fängt eine Corvette an, zu brennen. Der Eigentümer klagt gegen den Prüfer vor Gericht. Und bekommt recht.
Benediktbeuern – Günther Glatte aus Benediktbeuern stand daneben, als es bei der Haupt- und Abgasuntersuchung im April vorvergangenen Jahres unter seinem Auto zu brennen anfing. Der 68-Jährige hatte nicht irgendein Auto vorgeführt, sondern seine 23 Jahre alte Corvette C5 mit acht Zylindern, 5,7 Litern Hubraum und 344 PS. Das Feuer konnte zwar schnell gelöscht werden, der Schaden war dennoch erheblich: 6300 Euro.
Prozess vor dem Landgericht wegen brennender Corvette: Prüfer begeht Fehler bei Untersuchung
Die Klage des Medizintechnikers gegen den Prüfer wies das Münchner Landgericht Ende vergangenen Jahres ab. Bereits in der Verhandlung im Oktober (wir berichteten) hatte sich angedeutet, dass es auf den Vorfall selbst gar nicht ankam: Das Gericht hielt den Prüfer nämlich für den falschen Beklagten. Dieser erfülle eine hoheitliche Aufgabe. Glatte erhob daraufhin gegen den Freistaat Bayern Klage, dieses Mal am Regensburger Landgericht. Die dortige Richterin schloss sich der Rechtsauffassung ihrer Münchner Kollegin an, was nicht selbstverständlich ist: Hätte sie den Freistaat nicht für den richtigen Beklagten gehalten, wäre Glatte zwischen allen Stühlen gesessen.

So ging es in der Verhandlung, die vor Kurzem in Regensburg stattfand, vorwiegend um technische Fragen. Einig war man sich, dass eine Schutzauflage aus Gummi gebrannt hat. Der Prüfer habe nicht auf ausreichenden Abstand der – aus alten Lastwagenreifen handgefertigten – Schutzauflage zur Abgasanlage geachtet, argumentierte Glatte. Wegen der hohen Drehzahlen bei der Abgasuntersuchung sei es zu erhöhter Wärmeabstrahlung und letztlich zum Schwelbrand an Kabeln der Lambdasonde und am Hauptkabelbaum gekommen. Der Prüfer hingegen war davon überzeugt, dass die Gummielemente hinreichend weit von der Corvette entfernt waren. Ursache für den Brand sei vielmehr gewesen, dass die Katalysatoren zu viel Wärme abgestrahlt hätten.
Einigung auf Vergleich: Wer bezahlen muss, ist unklar
Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass es „nachvollziehbar und plausibel“ sei, dass die Gummiauflage zu nah am Katalysator positioniert war. Dem schloss sich die Richterin an, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass zu dem Schaden „zusätzlich auch ein Defekt am klägerischen Fahrzeug beigetragen haben kann“. Dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag, dass Günther Glatte 90 Prozent seines Schadens ersetzt bekommt, haben beide Parteien zugestimmt. Ob der Freistaat den Prüfer in Regress nimmt oder der Steuerzahler für den Schaden aufkommen muss, ist unklar. Die Anwaltskanzlei, die den Prozess für den Freistaat geführt hat, hat sich auf Anfrage unserer Zeitung nicht geäußert.
Glattes Anwalt Roland Vogel versteht nicht, warum der Freistaat trotz Aufforderung Ansprüche gegen den Prüfer nicht an seinen Mandanten abgetreten hat. In dem Fall wäre wohl schon der Erstprozess erfolgreich gewesen. Regressfragen gegen den haftpflichtversicherten Prüfer würden sich jedenfalls nicht stellen.