Neue PV-Vorschriften: Solaranlagen werden zur Pflicht – welche Regeln ab sofort gelten
Ab 2025 wird die Solaranlage auf dem Dach in einigen Bundesländern zur Pflicht. Von der neuen Regelung gibt es aber auch Ausnahmen.
Bremen – Deutschland legt in manchen Bundesländern in puncto grüne Transformation und Nachhaltigkeit den nächsten Gang ein. Darunter Bremen, Niedersachsen und Bayern. Alle drei Bundesländer verfolgen das Ziel, durch die Nutzung von Dachflächen zur Stromerzeugung die Klimaziele zu unterstützen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Die konkreten Regelungen und Zeitpläne unterscheiden sich jedoch im Detail und berücksichtigen regionale Rahmenbedingungen.
Solaranlagen-Pflicht in Niedersachsen: Welche Regeln ab 2025 gelten
So gilt in Niedersachsen ab dem 1. Januar 2025 eine umfassende Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern. Grundlage ist die geänderte Niedersächsische Bauordnung (§ 32a NBauO). Diese schreibt vor, dass bei Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern mindestens 50 Prozent der Fläche mit einer PV-Anlage ausgestattet werden müssen. Die Regelung gilt ebenfalls für Dachsanierungen oder bauliche Änderungen an bestehenden Gebäuden.
Ausnahmen bestehen nur, wenn die Installation technisch unmöglich, wirtschaftlich nicht tragbar oder durch andere öffentlich-rechtliche Vorschriften ausgeschlossen ist. Auch wenn das Dach bereits mit solarthermischen Anlagen ausgestattet ist, reduziert sich die Pflichtfläche entsprechend. In Fällen, in denen nur ein Teil des Daches geeignet ist, bleibt die Verpflichtung, diesen Teil entsprechend zu nutzen. Für die Einhaltung der Regelung sind Bauherrinnen und Bauherren verantwortlich, die auch eine etwaige Unwirtschaftlichkeit belegen müssen.
Bremen und Bayern: Solarpflicht für Bestandsbauten und Neubauten
In Bremen wurde mit dem Bremischen Solargesetz (BremSolarG) eine ähnliche Verpflichtung geschaffen, die jedoch zeitlich und inhaltlich leicht abweicht. Seit dem 1. Juli 2024 müssen bei grundlegenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden innerhalb von zwei Jahren Photovoltaikanlagen installiert werden. Die Anforderungen sind dabei spezifisch: Es muss mindestens eine Modulleistung von 1 Kilowatt mit einer Wechselrichterleistung von 1.000 Voltampere erreicht werden. Für Neubauten greift die Pflicht ab dem 1. Juli 2025. Ab dann müssen auch hier mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden.
Auch in Bayern sieht die Bayerische Bauordnung (BayBO) Maßnahmen zur Förderung von Solaranlagen vor. Seit dem 1. März 2023 gilt für gewerblich genutzte Nichtwohngebäude die Pflicht, geeignete Dachflächen mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Ab dem 1. Januar 2025 wird diese Regelung auf Wohngebäude ausgeweitet.
Bundesländer führen Solaranlagen-Pflicht ab 2025 ein: Was Sie wissen müssen
Wohngebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sind angehalten, ein Drittel (30 Prozent) der geeigneten Dachfläche mit PV-Modulen zu belegen. Bei vollständigen Dachsanierungen ist ebenfalls die Installation von Solaranlagen erforderlich. Ausnahmen gelten, wenn die Umsetzung technisch unmöglich ist oder unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastungen entstehen.
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Für Nichtwohngebäude gelten bereits strengere Vorgaben: Hier wurde die Pflicht schrittweise eingeführt und verlangt ebenfalls eine angemessene Auslegung der Solaranlagen. Die Maßnahme der PV-Analgenpflicht ist nur eine von vielen, um in Deutschland CO₂-Emissionen einzusparen. Ebenso verpflichtend ist seit diesem Jahr der Einbau sogenannter Smart Meter für viele Stromkunden.
Auch in anderen Bundesländern gelten Verpflichtungen für Solaranlagen auf dem Dach. Laut ADAC hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine solche Pflicht bereits 2022 für Neubauten eingeführt. Seit 2023 gilt die Pflicht auch bei Dachsanierungen. (ls)