Erhöhung im Gespräch – Rundfunkbeitrag wohl bald teurer
Auch Rundfunk und Fernsehen müssen steigende Kosten abfangen. Deshalb soll 2025 der Rundfunkbeitrag angehoben werden. Aber nicht alle sind dafür.
Frankfurt – Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag – insbesondere dessen Höhe – ist immer wieder das Thema von Debatten. Besonders seit 2013, als die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags auf alle Haushalte ausgeweitet wurde – unabhängig davon, ob ein Fernseher oder Radio vorhanden ist. Seitdem sind monatlich 18,36 Euro zu entrichten.
Für 2025 ist eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent geplant. Dieser Anstieg ist geringer als bei der letzten Anpassung im Jahr 2021, könnte aber für finanziell weniger gut gestellte Personen eine Belastung darstellen. Eine andere Neuerung gibt es indes bereits ab 2024: Beim TV-Empfang haben Mieter dann die freie Wahl.

Mehrheit der Bevölkerung lehnt Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab
Grund für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags sind steigende Kosten für Programm und Personal. Die Rundfunkanstalten haben prognostiziert, dass diese ab 2025 um etwa 2,7 Prozent ansteigen werden und daher wahrscheinlich auch der erhobene Rundfunkbeitrag höher ausfallen müsste. Die aktuell diskutierte Erhöhung auf 18,94 Euro entspräche einem Anstieg von etwa 3,1 Prozent und läge damit unter der Inflationsrate von Oktober 2023 (3,8 Prozent). Eine Insa-Umfrage zeigt jedoch, dass ein Großteil der Bevölkerung eine weitere Erhöhung des Beitrags ablehnt, der umgangssprachlich immer noch als GEZ-Gebühr bezeichnet wird.
Rundfunkbeitrag/Rundfunkgebühr in Euro | Jahr |
17,98 | 2009 |
17,98 | 2013 |
17,50 | 2015 |
18,36 | 2021 |
18,94 | 2025 (Entwurf) |
Einige Gruppen sind jedoch generell vom Zahlen der Rundfunkgebühr befreit und wären somit auch nicht von der Preiserhöhung betroffen. Dazu gehören unter anderem Empfänger von Grundsicherung und Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II), Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Studierende und Auszubildende, die BAföG oder Ausbildungsbeihilfe erhalten.
Auch Rentner, die zusätzlich Sozialleistungen beziehen, müssen den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. Eine Befreiung ist auch für Personen möglich, die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter erhalten und für Menschen, die in einem Alten- oder Pflegeheim vollstationär untergebracht sind. Selbst Rentner, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, diese aber nicht in Anspruch nehmen, können sich vom Beitragsservice abmelden.
Meine news
Erhöhung des Rundfunkbeitrags: KEF will Empfehlung Anfang 2024 veröffentlichen
Ob der Rundfunkbeitrag tatsächlich auf 18,94 Euro steigen wird, wird sich vermutlich in Kürze klären. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wird im Frühjahr 2024 eine Empfehlung zur Beitragshöhe veröffentlichen, wie die Medienjournalistin Claudia Tieschky im Juli 2023 im Deutschlandfunk ankündigte. In einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) von Juni 2023 lehnten insgesamt sechs Bundesländer eine Erhöhung ab 2025 noch ab.
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wurde 1975 gegründet und ist ein sechzehnköpfiges Gremium. Sie ermittelt und überprüft den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF, Deutschlandradio sowie ARTE. Die KEF legt den Landesregierungen im Zweijahresrhythmus Beitragsberichte mit Empfehlungen und Zwischenberichten vor. Basierend auf den Vorschlägen der Kommission entscheiden die Länder über den Finanzrahmen der Sendeanstalten.
„Eine Abweichung von dem Vorschlag ist nur in engen Grenzen und nur einvernehmlich durch alle Länder möglich, beispielsweise wenn die Belastung der Beitragszahler nicht mehr angemessen erscheint. Hierfür müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden“, erklärt die KEF. Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung plant die Rundfunkkommission der Länder jedoch eine Reform des Beitragsverfahrens.
Ganz andere Gebühren sorgten indes in Österreich für Aufsehen. Ein Gast fühlte sich bei Restaurant-Rechnung „über den Tisch gezogen“. (jm)
Für diesen von der Redaktion geschriebenen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung von Redakteurin Sandra Sporer sorgfältig überprüft.