Gerichtsverfahren zum Dieselskandal: Winterkorns Verteidigung hält Vorsitzenden Richter für befangen

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Die Verteidigung des im Dieselskandal angeklagten früheren VW-Chefs Martin Winterkorn hält den Vorsitzenden Richter am Landgericht Braunschweig, Johannes Mühe, für befangen.

Braunschweig - Laut AFP hat die Verteidigung des früheren VW-Chefs Martin Winterkorn am Montag (23. Dezember) beim Landgericht Braunschweig einen Antrag eingereicht. Die Verteidigung hält das Gericht demnach im Vorgehen bei der Begutachtung des Gesundheitszustands von Winterkorn für befangen.

Richter Johannes Mühe habe „noch vor dem Eingang des Ergebnisses eines in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Gesundheitszustand und damit zur Prozessfähigkeit Winterkorns“ bereits insgesamt 89 Termine zur Hauptverhandlung angesetzt. Ebenfalls noch vor dem Eingang des Gutachtens sei am 18. Dezember eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht worden. Dort hatte es geheißen, die sachverständig beratene Kammer „geht von der bestehenden Reise- und Verhandlungsfähigkeit von Herrn Prof. Dr. Winterkorn ab Februar 2025 aus“. Die Hauptverhandlung gegen Winterkorn soll demnach im Februar beginnen.

Verteidigung von Ex-VW-Chef Winterkorn: Untersuchung hat erst nach der PM stattgefunden

Tatsächlich aber habe die Untersuchung erst am Nachmittag des 18. Dezember stattgefunden und die Verteidigung habe das Gutachten erst am 20. Dezember erhalten. Es sei daher „ausgeschlossen“, dass Mühe bei Anberaumung der Verhandlungstermine sowie bei der Versendung der Pressemeldung bekannt gewesen sein könne, zu welchem Ergebnis die Begutachtung führen würde, heißt es in dem von Winterkorns Anwalt Stefan Kirsch unterzeichneten Befangenheitsantrag weiter.

Ex-Volkswagenchef Winterkorn
Ex-Volkswagenchef Martin Winterkorn: Verteidigung hält Richter für befangen. (Archivbild) © Moritz Frankenberg/dpa

Der Prozess gegen Winterkorn hatte Anfang September begonnen. Dem früheren Volkswagen-Chef werden im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, uneidliche Falschaussage sowie Marktmanipulation vorgeworfen. Wenige Wochen später wurde der Prozess nach einem Unfall Winterkorns im häuslichen Umfeld aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt.

Winterkorns Gesundheitszustand zu fragil?

Nun sollte es eine erneute Begutachtung geben. Der Verteidigung zufolge ergab diese schließlich, dass eine „Reise zum Verhandlungsort in Braunschweig zurzeit nicht zumutbar“ sei, da dessen Gesundheitszustand „zu fragil“ und die mit der Reise verbundenen Belastungen zu wenig einschätzbar seien. Der in der Pressemitteilung mitgeteilten „Annahme einer bestehenden Reise- und Verhandlungsfähigkeit“ von Winterkorn ab Februar 2025 „mangelt es damit an jeglicher Basis“, argumentierte Rechtsanwalt Kirsch.

Winterkorn habe mit Bezug auf Mühe daher „Grund zu der Annahme, dass dieser ihm gegenüber eine innere Haltung eingenommen hat, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann“. Der Richter habe sich im Hinblick auf Winterkorns Gesundheitszustand „bereits eine feste Meinung gebildet“, sein Ziel sei eine „Prozesserledigung um jeden Preis“. Die Verteidigung lehne den Richter daher ab, hieß es weiter. Das Landgericht Braunschweig reagierte auf AFP-Anfrage zunächst nicht auf den Befangenheitsantrag. (AFP/kat)

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