Unangekündigte Besuche des Ordnungsamts sorgen für Gesetzeskonformität bei Waffenbesitzern

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Unabdingbar – ein Safe für Waffen: Für die Aufbewahrung von Gewehren und Pistolen benötigt man einen Waffenschrank mit einem bestimmten Widerstandsgrad und Prüfplakette. © privat

Jeder, der Waffen besitzt, ist sich der Notwendigkeit bewusst, Gewehre und Munition vorschriftsmäßig zu lagern und die entsprechenden Kontrollen zu beachten. Wenn jedoch eine unerwartete Überprüfung stattfindet, kann bei einigen Besitzern leichte Unruhe entstehen. Allerdings ist die Situation weniger bedenklich, solange man sich an die rechtlichen Bestimmungen hält.

Landkreis – Eine unerwartete Begegnung haben zahlreiche Waffenbesitzer im Landkreis Weilheim-Schongau: Mitarbeiter des Amts für Sicherheit und Ordnung stehen unangekündigt vor ihrer Tür. In offizieller Ordnungsamtsjacke gekleidet und mit Dienstausweis in der Hand, beginnen sie ihre Besuche mit den Worten: „Hallo, wir sind vom Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung und wollen die sichere Aufbewahrung Ihrer Waffen und Munition kontrollieren.“ Viele Waffenbesitzer sind im ersten Moment verdutzt und unsicher, ob sie etwas verbrochen haben könnten. Doch schnell wird klar, dass es sich um eine routinemäßige, gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung durch das Landratsamt handelt.

Ein Mikrokosmos deutscher Waffenkultur

Der Landkreis Weilheim-Schongau, mit seinen rund 2.200 registrierten Waffenbesitzern, ist ein Mikrokosmos der deutschen Waffenkultur. Die Besitzer, von denen jeder im Durchschnitt zwischen einer und fünfzehn Waffen besitzt, setzen sich aus verschiedenen Gruppen zusammen: rund 950 Jäger, 840 Sportschützen oder Personen, die beide Hobbys/Passionen pflegen, sowie Erben, Altbesitzer und Waffensammler.

Helmut Stork, der als Leiter des Sachgebiets für Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Weilheim-Schongau fungiert, erläutert, dass fünf bis zehn Prozent der Inhaber einer Waffenbesitzkarte (Dokument über alle Waffen eines Berechtigten) jährlich überprüft werden, um die Einhaltung der strengen Aufbewahrungsvorschriften zu gewährleisten.

Kontrollen sind notwendig

Die Kontrollen sind nicht nur eine Routine, sondern eine Notwendigkeit. Laut Stork werden monatlich durchschnittlich zehn bis zwanzig Waffenbesitzer überprüft. Die gesetzlichen Vorgaben sind strikt: Ein einmaliger Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften kann bereits zur Feststellung der so genannten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen. Die Konsequenzen sind gravierend – es droht der Verlust der Waffenbesitzkarte und eine mögliche Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. Darüber hinaus kann je nach Situation auch ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Straftatbestand vorliegen.

„Kommt man seinen Aufbewahrungspflichten jedoch nach, hat man bei einer Kontrolle nichts zu befürchten“, betont Stork. Die Überprüfungen erfolgen nach einem Zufallsprinzip, sodass jeder Waffenbesitzer im Schnitt alle sechs bis acht Jahre kontrolliert wird. Falls die Beamten niemanden antreffen, hinterlassen sie eine Nachricht für einen weiteren geplanten Besuch.

Stork betont, dass die Überprüfung der Waffenaufbewahrung ausschließlich in Anwesenheit des Inhabers der Waffenbesitzkarte erfolgt. Treffen die Beamten nur die Ehefrau oder Kinder zu Hause an, wird der Kontrollbesuch abgebrochen. Aber auch wenn der Betroffene anwesend ist, kann er die Überprüfung aus triftigen Gründen ablehnen.

Das Ding mit dem Vier-Augen-Prinzip

Die Kontrolleure arbeiten stets im Team von zwei Personen, entsprechend dem Vier-Augen-Prinzip. Dies dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Objektivität der Kontrollen. Die Polizei ist über diese Besuche im Voraus informiert, um bei etwaigen Rückfragen oder Problemen sofort eingreifen zu können. Stork berichtet, dass in 95 Prozent der Fälle die kontrollierten Waffenbesitzer positiv auf die Überprüfungen reagieren und die Bedeutung dieser Kontrollen für die öffentliche Sicherheit anerkennen.

Die durchgeführten Kontrollen sind detailliert und umfassend. Sie beinhalten die Überprüfung der vorhandenen Waffenschränke, ob diese den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen, und ob die darin gelagerten Waffen mit den Angaben auf den Waffenbesitzkarten übereinstimmen. Zusätzlich wird kontrolliert, ob alle Waffen vollständig entladen sind. „Auch die Art der Munition wird überprüft, allerdings ist die Menge für uns nicht relevant“, erklärt Stork. Wichtig ist auch die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Munition. Diese muss mindestens in einem abgesperrten Stahlblechbehältnis aufbewahrt werden. Sogar Schalldämpfer müssen in den Waffenschrank. Andere Gegenstände, die sich im Waffenschrank befinden könnten, wie Bargeld, Wertsachen oder Dokumente, werden von den Kontrolleuren nicht inspiziert.

Falls eine in der Waffenbesitzkarte eingetragene Waffe nicht im Waffenschrank vorgefunden wird, muss der Waffenbesitzer einen gültigen Nachweis über den Aufenthaltsort der Waffe vorlegen, beispielsweise einen Leihschein, Reparatur- oder Verwahrungsbeleg. Fehlt ein solcher Nachweis, kann dies zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit und zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis führen.

Wohin mit dem Tresor-Schlüssel?

Ein weiteres Thema, das Stork anspricht, ist die Aufbewahrung der Schlüssel für Waffenschränke. Viele moderne Waffenschränke sind mit Zahlen- oder elektronischen Schlössern ausgestattet. Für Schränke, die sich nur mit dem Schlüssel öffnen lassen, empfiehlt Stork, dass der Schlüssel idealerweise in einem Schrank mit gleicher Sicherheitseinstufung wie der Waffenschrank aufbewahrt werden sollte. Zudem ist es elementar, dass keine andere Person Zugriff auf diesen Schlüssel hat.

Achtung bei Waffenfund

Abschließend betont der Ordnungsamt-Leiter die Wichtigkeit, bei Funden von Waffen oder Munition korrekt zu handeln. Anstatt Waffen oder Munition in guter Absicht zur Polizei zu bringen, sollten Bürger die Polizei oder die zuständige Waffenbehörde im Landratsamt informieren. Diese werden dann die Abholung übernehmen. Unautorisiertes Mitführen von Waffen oder Munition kann einen Straftatbestand darstellen.

Diese routinemäßigen Kontrollen durch das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landkreis Weilheim-Schongau sind ein entscheidender Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Sie stellen sicher, dass die strikten Gesetze und Vorschriften zum Waffenbesitz eingehalten werden und tragen somit zur Sicherheit aller Bürger bei, betont Stork abschießend.

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