Kurz vor den Landtagswahlen: Aufhebung der Immunität von AfD-Skandalpolitiker Bystron beantragt

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Dem AfD-Politiker Petr Bystron wird vorgeworfen, Geld von Russland genommen und russlandfreundliche Darstellungen verbreitet zu haben.

Brüssel/München - Die Generalstaatsanwaltschaft München hat beim Europäischen Parlament die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron beantragt. Das bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft im Zuge der Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen. Zunächst hatte die Augsburger Allgemeine berichtet.

Der Parlamentarier steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal Voice of Europe Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Er hatte in Interviews für das Portal russlandfreundliche Darstellungen verbreitet. Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Nach der Europawahl - AfD
Die Ermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron sich derzeit ausgesetzt. © Britta Pedersen/dpa

„Die Aufhebung der Immunität wurde bereits vor einigen Wochen beantragt“, sagte Klaus Ruhland, Leitender Oberstaatsanwalt und Sprecher der Münchner Behörde, der Augsburger Allgemeinen. Laut Informationen des Bayerischen Rundfunks wurde der Antrag am 24. Juli 2024 gestellt. Wann das EU-Parlament über Bystrons Immunität entscheidet, sei den Ermittlern nicht bekannt. „Eine Prognose über den Zeitpunkt der Entscheidung des Europäischen Parlaments vermag ich nicht zu treffen“, fuhr Ruhland fort.

Generalstaatsanwaltschaft München beantragt Aufhebung der Immunität von AfD-Politiker Bystron

Der Bundestag hatte Bystrons Immunität im Mai aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Nach Bystrons Wechsel ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der bei der Wahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder Immunität. Weiter ermittelt werden darf erst, wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament aufgehoben werden sollte. 

Die Immunität im EU-Parlament kann aufgehoben werden, wenn eine nationale Behörde das beantragt. In so einem Fall befasst sich der Rechtsausschuss mit der Angelegenheit, der betroffene Abgeordnete kann dazu Stellung nehmen und Dokumente oder andere Beweise zu seiner Entlastung vorlegen. Der Rechtsausschuss formuliert dann eine Empfehlung, danach entscheidet das Parlament über die Immunität. Ob ein Abgeordneter trotz Entzug der Immunität sein Mandat im Parlament behalten kann, entscheiden die zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedsstaates. (fmü/dpa/afp)

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