Ein Anliegen, das sich aus dem jüngsten Treffen des Runden Tischs der Mindelheimer Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen ergeben hat, sorgte dafür, dass die Höchstparkdauer in der Maximilianstraße im Stadtrat behandelt wurde.
Mindelheim – Wie im Gremium erläutert wurde, kam aus den Reihen der Gewerbetreibenden der Vorschlag, die aktuell festgeschriebene Höchstparkdauer von vier Stunden für die Maximilianstraße auf zwei Stunden zu reduzieren. Hintergrund ist, dass sie sich davon dort eine höhere Frequenz erhoffen. Bürgermeister Dr. Stephan Winter gab zu bedenken, dass eine Frist von zwei Stunden für Besucher von Arztpraxen oder der Gastronomie eher hinderlich wäre. Zudem hätte die Erfahrung der Parkraumüberwachung gezeigt, dass der Großteil der Nutzer ohnehin nur um die zwei Stunden auf den Parkflächen verweilt.
Auch von Seiten der Verwaltung gab es Zweifel. Wie Hauptamtsleiter Andreas Hohenleitner erklärte, könnten die Parkscheinautomaten so eingestellt werden, dass ein Parkschein für maximal zwei Stunden gezogen werden kann.
Schwierig wäre vor allem die Überwachung der neuen Regelung. Laut Hohenleitner gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder könnte eine Verwarnung ausschließlich bei einem abgelaufenen Parkschein erfolgen oder sie wird erteilt, sofern festgestellt wird, dass die Höchstparkdauer von zwei Stunden überschritten wurde. Diese Feststellung kann allerdings nur getroffen werden, wenn das Fahrzeug „vornotiert“ wird. Das bedeutet, dass vom betreffenden Fahrzeug ein Foto gemacht wird und die Ventilstellungen festgehalten werden. Damit würden alle Parker unter „Generalverdacht“ gestellt werden, gab der Hauptamtsleiter zu bedenken. Auch Winter empfand dieses Vorgehen nicht gerade als „Willkommensgruß“.
Der Stadtrat schien das ähnlich zu sehen und entschied sich einstimmig dafür, die Höchstparkdauer bei vier Stunden zu belassen.
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