Gericht verbietet Kreuz in bayerischer Schule – „Verletzt negative Glaubensfreiheit“

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Bayern gilt noch heute als besonders katholisch, Ministerpräsident Söder betont stets: „Das Kreuz gehört zu Bayern“. Doch ein Gericht setzt dem nun Grenzen (Archivbild). © Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Kruzifix in einer bayerischen Schule verstößt gegen die Religionsfreiheit. Ein Gericht hat entschieden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

München - Bayern gilt noch heute als besonders katholisch, Ministerpräsident Söder betont stets: „Das Kreuz gehört zu Bayern“. Doch ein Gericht setzt dem nun Grenzen.

Gericht gibt Ex-Schülerinnen Recht: Kreuz in bayerischer Schule verletzt Glaubensfreiheit

Ein Kruzifix im Eingangsbereich einer staatlichen Schule in Bayern stellt eine Verletzung der Religionsfreiheit der Schüler dar. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Zwei ehemalige Schülerinnen hatten geklagt, weil während ihrer Schulzeit ein 150 Zentimeter hohes und 50 Zentimeter breites Holzkreuz mit einem gekreuzigten Christus im Haupteingangsbereich ihres Gymnasiums angebracht war. Sie erhielten Recht. Der Verwaltungsgerichtshof urteilte, dass die Schule „verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen“.

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Söder: „Das Kreuz gehört zu Bayern“ – Gericht fällt Entscheidung

Das Gericht sieht in der „Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit“. In der Begründung der Entscheidung heißt es: „Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert.“

Die Revision wurde nach Gerichtsangaben nicht zugelassen - dagegen kann binnen einer Woche Beschwerde eingelegt werden. (kam/dpa)

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