Mann fährt neuen Freund seiner Ex an – zwei Jahre auf Bewährung

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Ein 28-Jähriger aus Langgöns, der den neuen Partner seiner Ex angefahren hatte, erhält nach der Berufung eine zweijährige Bewährungsstrafe statt Haft.

Langgöns – Ein 28 Jahre alter Langgönser (Kreis Gießen), der bei Langgöns-Oberkleen den neuen Freund seiner Ex-Partnerin auf offener Straße angefahren hat, entgeht einer Gefängnisstrafe. Nachdem er für die Tat im April 2021 am Gießener Amtsgericht zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden ist, kommt der Mann nach einem Berufungsverfahren mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon.

Am frühen Nachmittag des 16. April 2020 war der Angeklagte auf der Straße zwischen Oberkleen und Niederkleen unterwegs, als er auf der Gegenfahrbahn den Wagen des Freundes seiner Ex entdeckte. Er drehte um und nahm die Verfolgung auf.

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand auf dem Gerechtigkeitsbrunnen auf dem Frankfurter Römerberg. (Symbolbild)
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand auf dem Gerechtigkeitsbrunnen auf dem Frankfurter Römerberg. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa

Tat im Kreis Gießen: Opfer springt in Not auf Motorhaube

Dass im Auto vor ihm seine ehemalige Freundin mit zittrigen Händen und nicht deren Partner am Steuer saß, habe er nicht gewusst, erklärte er vor Gericht. Er habe kurz zuvor auf einer Geburtstagsfeier drei bis vier Gläser Apfelwein getrunken, sagte er.

Die Ex-Partnerin war auf dem Weg zu ihrem neuen Freund, um ihn von der Arbeit abzuholen. Als sie in Oberkleen auf das Firmengelände fuhr, ließ der Angeklagte von der Verfolgung ab und machte über einen Wendehammer kehrt. Auf der Straße stand dann allerdings gestikulierend der neue Freund der Ex.

Der Angeklagte fuhr mit 20 km/h auf den Mann zu, ohne zu stoppen. Das Opfer sprang in letzter Not auf die Motorhaube. In diesem Moment gab der Angeklagte Gas. Durch die Beschleunigung flog das Opfer gegen die Windschutzscheibe, krachend zersplitterte das Glas. Wie durch ein Wunder und mit Kraft und Geschick hielt sich das Opfer für mehrere Sekunden auf der Motorhaube, während der Wagen 20 Meter bergab fuhr. »Wäre ich unter das Auto geraten, wäre ich jetzt tot«, sagte der Mann. In einer Kurve wurde er auf den Straßenrand in einen Seitengraben geschleudert.

Prozess in Gießen: Tat weitgehend eingeräumt

Der Berufungsprozess am Gießener Landgericht liegt mehrere Monate zurück. Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Fahrerflucht und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen, für die Dauer von drei Monaten durfte ihm keine neue erteilt werden. Zur Abgeltung der Ansprüche zahlt er dem Opfer nach einer Vereinbarung 50.000 Euro.

Zu seinen Gunsten legte die Kammer unter anderem aus, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist, die Tat weitgehend eingeräumt hat und das Opfer aufrichtig um Entschuldigung gebeten habe. (srs)

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