Darf der Chef trotz einer Krankmeldung bei Beschäftigten anrufen?
Beschäftigte sollten sich im Fall einer Krankmeldung gut erholen, um schnell gesund zu werden. Anrufe seitens von Kollegen sind dennoch möglich.
Ist absehbar, dass man in der Arbeit krankheitsbedingt ausfällt, sollte man sich rechtzeitig beim Arbeitgeber krankmelden. Dann wissen alle Bescheid und der Vorgesetzte kann einen Ersatz einplanen. Darüber, wie die Krankmeldung konkret im Unternehmen zu erfolgen hat und wer der erste Ansprechpartner ist, sollten sich Mitarbeiter vorab gut informiert haben. So kann man keinen Ärger riskieren oder eine wichtige Information untergehen. Doch was, wenn der oder die Vorgesetzte einen während der Zeit, in der man krankgemeldet ist, telefonisch versucht, zu kontaktieren?
Der Anruf seitens von Chefs bei einem kranken Mitarbeiter ist nicht von vornherein verboten, wie das Portal juraforum.de informiert. Dies gelte vor allem dann, wenn er ihm gute Besserung wünschen wolle oder an ihn eine dringende Rückfrage habe. Der Arbeitnehmer brauche dem Vorgesetzten jedoch nicht zu sagen, was er genau für eine Erkrankung habe, beziehungsweise welche Diagnose der Arzt gestellt habe, informiert das Fachportal. „Dies ergibt sich daraus, dass der Arbeitgeber hierüber nicht in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informiert wird“, heißt es in dem Beitrag zu den Hintergründen. „Er hat lediglich das Recht, dass der Arbeitnehmer rechtzeitig die Krankmeldung einreicht.“
Berufliche Telefonate im Krankheitsfall
Auch das Jobportal Stepstone informiert in einem Beitrag auf seiner Website über die Rechtslage. Normalerweise müssten Arbeitnehmer während einer Krankheit nicht fürs Unternehmen bereitstehen. Doch „in Ausnahmesituationen und Notfällen“ dürfe der Arbeitgeber Mitarbeiter kontaktieren – zum Beispiel, wenn dringend Informationen von dem Betroffenen benötigt würden, über die nur er verfüge. „Manchmal ist diese Informationsweitergabe sogar im Arbeitsvertrag geregelt“, informiert das Jobportal. Zudem könnte es auch sein, dass man bei seiner Übergabe an die Kollegen im Rahmen der Krankmeldung etwas Wichtiges vergessen hat. Auch in solchen Fällen muss man gegebenenfalls mit einer Rückfrage rechnen. Gut zu wissen: Berufliche Telefonate im Krankheitsfall gelten Stepstone.de zufolge als Überstunden und müssen „entsprechend ausgeglichen oder bezahlt“ werden.
Vorgesetzte sollten mit Anrufen sparsam umgehen
Will der Vorgesetzte Mitarbeiter während der Arbeitsunfähigkeit anrufen, um sich nach ihrem Befinden zu erkundigen, werde man ihm das kaum verbieten können, heißt es zudem in dem Beitrag von Stepstone. Außer in den angesprochenen Fällen sollten Vorgesetzte jedoch darauf verzichten, Mitarbeiter bei Krankheit zu kontaktieren. Schließlich stehe die Genesung im Vordergrund.