Am Mittwoch, 12. Juni, unterstützten Beamte der Kriminalpolizei Balingen die Memminger Kriminalpolizei bei der Durchsuchung eines Unternehmens im Zollernalbkreis (Baden-Württemberg). Gleichzeitig führte die Kriminalpolizeiinspektion Memmingen Ermittlungen bei der Stadtverwaltung Memmingen. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsannahme. Ob das Unternehmen tatsächlich davon profitierte und Aufträge erhielt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Es gilt für alle Beteiligten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Memmingen/Balingen – Der Verdacht gegen Mitarbeiter der Memminger Stadtverwaltung wiegt schwer: Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsannahme. Laut Polizei kam das Verfahren bereits im Herbst 2022 ins Rollen, als ein Hinweis bei der Staatsanwaltschaft Memmingen einging. Seither ermittelt die Kriminalpolizeiinspektion Memmingen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen gegen Verantwortliche des Unternehmens sowie gegen mehrere städtische Mitarbeiter. Diese stehen im Verdacht, Vergünstigungen des Unternehmers aus dem Zollernalbkreis erhalten und diesen möglicherweise bei der städtischen Auftragsvergabe bevorzugt zu haben.
Vergünstigungen im Wert von mehreren hundert Euro erhalten
Nach derzeitigen Ermittlungsstand soll der Unternehmer eine bereits 2021 durchgeführte Gemeinschaftsveranstaltung bezuschusst haben, an der mehrere städtische Bedienstete teilgenommen hätten. Außerdem soll er den städtischen Mitarbeitern unentgeltliche Eintrittskarten für eine Veranstaltung im Jahr 2022 zur Verfügung gestellt haben. Die Zuwendungen haben laut Polizei einen monetären Gegenwert in Höhe von mehreren hundert Euro.
Oberbürgermeister unterstützt Ermittlungen
Bei den polizeilichen Maßnahmen in der Stadtverwaltung waren neben den Beamten der Kriminalpolizei auch der sachleitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Memmingen und der Oberbürgermeister der Stadt Memmingen, Jan Rothenbacher, anwesend. Dieser war laut Polizei frühzeitig umfassend über die Ermittlungen informiert und unterstützte diese vollumfänglich. Rothenbacher betonte sein Interesse an der lückenlosen und schnellen Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe und antwortete auf die Anfrage unserer Redaktion: „Da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, können wir keine Auskunft geben. Selbstverständlich arbeiten wir konstruktiv mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft zusammen. Wir sind in höchstem Maß an einer Aufklärung interessiert. Und ich möchte betonen: Es gilt die Unschuldsvermutung!“
Für alle Beteiligten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung
Ob und in welchem Umfang das Unternehmen bei der kommunalen Auftragsvergabe tatsächlich bevorzugt wurde, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei Memmingen. Auch die Kriminalpolizeiinspektion Memmingen und die Staatsanwaltschaft Memmingen weisen darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten gilt.
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