Bauen in Ebersberg: Reiche dürfen noch reicher sein

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Erst vier der acht städtischen Grundstücke im Ebersberger Ortsteil Hörmannsdorf sind verkauft. Deswegen hat die Stadt jetzt die Vergabekriterien angepasst. Sie hofft auf Verlaufserlöse. © PETER KEES

Um vier Baugrundstücke in Hörmannsdorf loszuwerden, schraubt die Stadt Ebersberg die Einkommens- und Vermögensgrenzen für Bewerber nach oben. Und zwar gewaltig.

Ebersberg – Weil vier von acht Grundstücken im Ortsteil Hörmannsdorf nicht verkauft wurden, hat die Kreisstadt nun die Vergaberichtlinien für ihre Grundstücke geändert: Statt 300 000 Euro darf ein Paar jetzt 2,5 Millionen Euro im Jahr verdienen, wenn es eines der Baugrundstücke ergattern möchte. Auch die Vermögensobergrenze wurde von 1,5 Millionen auf fünf Millionen angehoben.

Acht Grundstücke im Ortsteil Hörmannsdorf waren es einmal, die die Stadt Ebersberg nach einem Vergabeverfahren an den Mann bzw. die Frau bringen wollte. Dafür hatte man einen Punktekatalog erarbeitet, nachdem die Vergabe erfolgen sollte. Unter anderem ehrenamtliche Tätigkeiten, die Zahl der Kinder und pflegebedürftige Angehörige brachten potenziellen Kaufinteressenten Vorteile. Auch das Einkommen und der Besitz spielten eine Rolle: bis maximal 150 000 Euro, Paare bis zu 300 000 Euro durfte man im Jahr verdienen, wenn man dort ein Grundstück erwerben wollte. Außerdem hatte die Stadt eine Vermögensobergrenze festgesetzt. Wer mehr als 1,5 Millionen Euro hat, flog raus. Schon damals war von „Bauland für Reiche“ die Rede.

Zahlreiche Bewerber haben zurückgezogen

31 Bewerber gab es, allerdings wurden nur vier der acht Grundstücke verkauft, „da sich die restlichen Bewerber nach Bedenkzeit nicht zum Kauf des jeweils angebotenen Grundstücks entscheiden konnten“, wie es in der Sitzungsvorlage zum entsprechenden Tagesordnungspunkt in der jüngsten Sitzung des Stadtrates heißt. Ergo: Man muss überlegen, wie man die Filetgrundstücke nun zu Geld machen kann, das die Stadt Ebersberg so dringend braucht.

Vier Vorschläge dazu hatte die Verwaltung ausgearbeitet: Man könne die restlichen Grundstücke im freien Verkauf nach Höchstgebot mit mindestens 1000 Euro pro Quadratmeter veräußern, ein neues Vergabeverfahren ohne Einkommens- und Vermögensgrenzen in die Wege leiten, den Bebauungsplan ändern, um das Vergabeverfahren mit den gleichen Kriterien durchzuführen oder im Sinne bezahlbaren Wohnraums die Grundstücke an eine Wohnungsgesellschaft für Mietwohnungen vergeben.

Die Stadt braucht dringend Geld

Die Finanzampel in Ebersberg steht bekanntlich auf Rot, insofern zeigten die Stadträte in diesem Fall wenig Interesse an sozialem Engagement. Die Kommune braucht dringend Geld. Deshalb sprachen sich die Stadträte auch gegen die Variante aus, den Bebauungsplan zu verändern und noch einmal mit den gleichen Kriterien auszuschreiben. Denn die Neuaufstellung des Bebauungsplanes hätte eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur Folge, was nicht nur viel Zeit braucht, sondern auch neue Kosten entstehen lassen würde.

Also einigte man sich auf ein neues Vergabeverfahren mit deutlich angehobenen Einkommens- und Vermögensobergrenzen: bis zu 1,25 Millionen Euro im Jahr darf ein alleinstehender Interessent nun verdienen, Paare das Doppelte. Und das Vermögen darf nun bis zu fünf Millionen Euro betragen. Ein gewaltiger Sprung nach oben.

Die Verwaltung hatte sogar vorgeschlagen, die Einkommens- und Vermögensgrenzen ganz wegzulassen. Der Technische Ausschuss war in der Vorberatung diesem Vorschlag auch gefolgt, schließlich will man die Grundstücke möglichst noch in diesem Jahr verkaufen. Die Obergrenzen waren durch den Finanzausschuss ins Spiel gekommen.

Fazit: Reich soll man ruhig sein, aber eben nicht superreich. Für den Quadratmeter werden nun 1050 Euro aufgerufen. Bei den vier Grundstücken mit 494, 731, 818 und 655 Quadratmetern wären das 2 833 900 Euro für die Stadtkasse.

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