Ab Mai gelten strengere Regeln für Biomüll – hohe Bußgelder drohen

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Wer seinen Biomüll nicht sorgfältig trennt, riskiert ab dem 1. Mai 2025 eine saftige Strafe. Was Verbraucher nun beachten müssen.

Kassel – In Deutschland ist die getrennte Entsorgung von Bioabfällen gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem wird dies nicht immer umgesetzt: In vielen Haushalten landen nach wie vor Dinge in der Biotonne, die dort nichts zu suchen haben. Der durchschnittliche Fremdstoffanteil liegt laut dem Fachportal EUWID Recycling und Entsorgung bundesweit bei 4,6 Prozent.

Das soll sich nun ändern. Ab dem 1. Mai 2025 gelten strengere Regeln für die Biotonne. Dadurch soll die Qualität des Bioabfalls verbessert und eine Verunreinigung durch Fremdstoffe wie Plastik, Glas oder Metall minimiert werden. Die Änderungen wurden bereits 2022 von Bund und Ländern beschlossen. Darüber informiert der Verband kommunaler Unternehmer.

Neuerung bei der Mülltrennung: Strenger Grenzwert für Störstoffe in Biotonne

Künftig darf der Anteil sogenannter Störstoffe wie Plastik, Glas oder Metall nur noch maximal ein Prozent betragen. Liegt der Fremdstoffanteil bei mehr als drei Prozent, darf die Müllabfuhr die Biotonne stehen lassen. In dem Fall ist der Hausbesitzer verpflichtet, selbst nachzusortieren.

Aber nicht nur das: Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Geldstrafen rechnen. Laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sind Bußgelder von bis zu 2.500 Euro möglich. Hintergrund ist, dass nach wie vor zu viele falsche Materialien im Biomüll landen. Das kann dazu führen, dass der Biomüll unbrauchbar oder sogar umweltschädlich wird.

Ab dem 1. Mai gibt es neue Regelungen für den Bio-Müll.
Ab Mai gelten strengere Regeln für die Entsorgung von Biomüll. (Symbolbild) © Robert Ruidl/Imago

Strengere Vorschriften bei der Mülltrennung: Was darf in die Biotonne – und was nicht?

Was genau in den Biomüll gehört, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Informationen dazu finden sich meist auf den Webseiten der Städte und Gemeinden, wie im Fall von Hamm. Grundsätzlich gilt: Pflanzliche Küchenreste und Gartenabfälle gehören in die Biotonne. In der gelben Tonne schlummern dagegen wichtige Rohstoffe.

Was gehört in die Biotonne:

  • Brot- und Backwarenreste
  • Eierschalen
  • Federn
  • Fischreste und -gräten
  • Fleisch- und Wurstreste
  • Küchenpapier/Küchenkrepp
  • Gartenabfälle
  • Hecken- und Strauchschnitt
  • Gemüsereste, Gemüseabfälle (zum Beispiel Kartoffelschalen, Gemüseputzreste und so weiter)
  • Haare
  • Heu, Stroh (kleine Mengen)
  • Holzwolle, Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)

Bei Speisefetten, Ölen oder tierischen Produkten gibt es je nach Region unterschiedliche Vorgaben. Orientierungen bieten unter anderem die Verbraucherzentrale sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das eine ausführliche, nicht bindende Liste zur Verfügung stellt. Auch beim Restmüll gibt es seit 2025 neue Regeln.

Was darf nicht in die Biotonne:

  • Plastik (auch keine kompostierbaren Plastiktüten, sofern von der Kommune nicht ausdrücklich zugelassen)
  • Glas
  • Metall
  • Restmüll
  • Katzenstreu und andere tierische Exkremente
  • Asche
  • Hygieneartikel
  • behandeltes Holz (z.B. lackiert)
  • Staubsaugerbeutel
  • Tapeten
  • Textilien
  • Ton und Keramik

Neben den neuen Biomüll-Regeln treten im Mai auch weitere gesetzliche Änderungen in Kraft – unter anderem bei Nachnamen und Passbildern. (jus)

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