Bus mit eingeschaltetem Warnblinker: Wann man überholen darf – und wann nicht
Die Regeln für das Überholen von Bussen sind vielen Autofahrern nicht klar. Vorsicht geboten ist vor allem, wenn ein Bus den Warnblinker einschaltet.
Den meisten Autofahrern dürfte folgende Situation bekannt vorkommen: Man ist in Eile und genau dann taucht ein „Schleicher“ auf der Straße auf. Doch selbst in solchen Momenten ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren, denn aggressives Verhalten wie Drängeln oder Aufblenden kann als Nötigung im Straßenverkehr gewertet werden. Auch ein vorausfahrender Bus, der ständig an Haltestellen hält, kann für Autofahrer zur Geduldsprobe werden. Aber auch hier ist Gelassenheit gefragt – insbesondere, wenn der Bus den Warnblinker einschaltet.

Linienbus hält an Haltestelle: Was grundsätzlich gilt
Über den Umgang mit Bussen lernt man in der Fahrtschule so einiges – doch nicht jeder hat es nach einiger Zeit immer noch parat. Grundsätzlich gilt: Halten Schul- oder Linienbusse an einer Haltestelle (Schild mit einem grünen „H“ auf gelbem Hintergrund), dürfen Autofahrer nur vorsichtig vorbeifahren. Dies gilt auch für den entgegenkommenden Verkehr. Steigen Fahrgäste ein oder aus, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand überholt werden. Ist ein sicheres Überholen nicht möglich, muss der Autofahrer warten.
Bus mit eingeschaltetem Warnblinker: Wann ist das Überholen erlaubt?
Es gibt jedoch Situationen, in denen Busfahrer das Warnblinklicht einschalten. Laut § 20 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf der Bus in diesem Fall nicht überholt werden, solange er sich noch in Bewegung befindet. Erst wenn der Bus zum Stillstand kommt, darf er – auch wenn der Warnblinker noch aktiv ist – vorsichtig und mit ausreichendem Abstand überholt werden. Dabei ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten, auch für den Gegenverkehr, sofern die Fahrbahnen nicht baulich getrennt sind, beispielsweise durch eine Leitplanke.
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Wer sich nicht an die Schrittgeschwindigkeit hält, muss laut ADAC mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen. Wer das Überholverbot missachtet oder Fahrgäste behindert oder gefährdet, dem droht ein Bußgeld von bis zu 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wichtig zu beachten ist, dass diese Regeln nur für entsprechend gekennzeichnete Schul- und Linienbusse gelten. Private Busse oder Fernbusse, die an einer Haltestelle am Straßenrand halten, sind davon ausgenommen.