Der Gemeinderat schickt den veränderten Flächennutzungsplan in die nächste Runde. Jetzt kann nur noch ein Bürger die Siedlungspläne für Hinterholzhausen ausbremsen.
Der Gemeinderat Langenpreising hat das seit 2022 laufende Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Hinterholzhausen abgeschlossen. Die Träger öffentlicher Belange hatten keine Einwände mehr, die Abwägungsbeschlüsse hatten in keinem Fall eine Planänderung zur Folge.
Erwartungsgemäß gab es aber einen privaten Einwand, der Grundstückseigentümer wird von einem Anwalt vertreten. Dieser hat ein längeres Schreiben verfasst, auf das die Verwaltung detailliert eingehen musste, um keinen Verfahrensfehler zu riskieren. Unter anderem wendet sich der Bürger gegen das geplante kleine Gewerbegebiet zur Aussiedlung eines bestehenden Betriebs aus der Dorfmitte. Der Rechtsanwalt hält dies für eine reine Gefälligkeitsplanung, die rechtlich nicht haltbar sei.
Diesen Vorwurf weist die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage an den Gemeinderat vollumfänglich zurück und hält fest, dass private und öffentliche Belange sorgfältig gegeneinander abgewogen worden seien. Das Interesse, diesen Betrieb aus der Ortsmitte in einen Außenbereich zu verlagern, bestehe seit Jahren. An der Stelle, die dann frei wird, sollen Wohnungen gebaut werden.
Die Bemühungen, in Hinterholzhausen eine bescheidene Wohnbauentwicklung zu ermöglichen, laufen ebenfalls seit vielen Jahren, sind aber immer wieder auch an dem genannten Einwender gescheitert. Der Rechtsanwalt wies sogar ausdrücklich auf die bisher missglückten Anläufe hin.
Bei den Entwicklungsplanungen geht es um wenige Bauplätze, welche die Planer nach vielen Überlegungen herausfiltern konnten. Bürgermeister Josef Straßer hatte schon früher das Verfahren in Hinterholzhausen als ein mögliches Muster für weitere Entwicklungen in anderen Ortsteilen bezeichnet. Motivation ist, Kindern von Einwohnern dieser Ortsteile die Möglichkeit zu geben, dort auch zu bleiben. Genau dieser Wunsch besteht in Hinterholzhausen schon lange.
Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister damit, im Landratsamt die Genehmigung für die jetzt festgestellte Flächennutzungsplanänderung zu beantragen. Ob der gescheiterte Einwender den Klageweg beschreitet, bleibt abzuwarten.