Stadt Bad Tölz hält an Spielplatz- und Stellplatzpflicht bei Neubauten fest

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Bei den Städtischen Wohnungen an der Osterleite sind die Tölzer Satzungen perfekt umgesetzt: Rechts der Spielplatz, in der Mitte Fahrradabstellplätze und links Parkflächen für die Autos der Bewohner. © Karl Bock

Die Stadt Bad Tölz setzt auf Kontinuität: Auch mit der neuen Bayerischen Bauordnung bleiben Spiel- und Stellplätze bei Neubauten vorgeschrieben.

Bad Tölz – Die Stadt Bad Tölz hat beschlossen, trotz gelockerter Vorgaben der Bayerischen Bauordnung weiterhin Spielplätze und Stellplätze bei neuen Wohngebäuden vorzuschreiben. Neue Satzungen regeln künftig die Anforderungen für Bauherren.

Ob das wirklich etwas mit „Entbürokratisierung“ zu tun hat? Unter diesem Schlagwort hat die Staatsregierung zum Jahresanfang die Bayerische Bauordnung in einer Neufassung in Kraft gesetzt. Damit soll es leichter und billiger werden, zu bauen. Unter anderen sind keine Kinderspielplätze mehr bei Wohnbebauung vorgesehen und bei Neubaumaßnahmen sind Fahrzeugstellplätze nicht mehr verpflichtend. Das senkt für den jeweiligen Bauwerber mit Sicherheit die Kosten, die Folgen für die Gemeinden werden dabei aber nicht berücksichtigt.

Da man bei der Stadt Bad Tölz weiterhin der Meinung ist, dass Stellplätze erforderlich sind, da andernfalls die Bewohner neuer Häuser ihre Fahrzeuge auf den öffentlichen Straßen abstellen, und auch Kinder Anrecht haben auf einen kleinen Spielplatz, hatte sich der Stadtrat zuletzt zweimal mit neuen Satzungen zu befassen. Diese Satzungen sollen regeln, dass auch nach wie vor Spielplätze und auch Parkmöglichkeiten für Autos und Fahrräder auf den jeweiligen Baugrundstücken angelegt werden.

Bad Tölz setzt auf Spielplatz- und Stellplatzverpflichtungen

Grundlage dafür sind die Kinderspielplatzsatzung und die Stellplatzsatzung der Stadt, beide aus dem jähr 2021. Sie wurden nach der Vorberatung im Bauausschuss in der jüngsten Stadtratssitzung einstimmig verabschiedet und treten demnächst in Kraft. Darin wird festgehalten, dass künftig ab fünf Wohneinheiten (bisher bereits ab drei) ein Spielplatz in den Planungsunterlagen eingezeichnet werden muss.

Dies ist auch in einer Mustersatzung des Gemeindetages und des Bayerischen Städtetages so vorgesehen und muss nun in jeder einzelnen Gemeinde neu beschlossen und umgesetzt werden, sofern man der Meinung ist, dass Stellplätze und Spielplätze notwendig sind.

Die Stellplatzsatzung regelt, wie viele Fahrzeugstellplätze pro Wohnung bei einer bestimmten Größe erforderlich sind. Oft führt das dazu, dass bei größeren Bauvorhaben eine Tiefgarage errichtet werden muss, da die Stadt sogenannte Doppelparker (Duplexgaragen) nicht erlaubt.

Kinderspielplatz- und Stellplatzsatzung aus 2021 wird weitergeführt

Vorgeschrieben ist künftig eine Stellplatzbreite von 2,65 Metern (bisher 2,50 m). Sie können aber bei Platzmangel „abgelöst“ werden, das heißt, der Bauwerber zahlt eine bestimmte Summe, mit der die Stadt dann andernorts geeignete Parkplätze errichten kann. Abgelöst werden können nach der neuen Satzung auch Fahrradabstellplätze, da gerade im Altstadtbereich mit der engen Bebauung kein Platz im Außenbereich vorhanden ist.

Es gab bei der Beratung im Stadtrat keine Diskussion, Bauamtschef Christian Fürstberger sprach jedoch davon, dass bislang noch Rechtsunsicherheit herrsche, ob die neuen Satzungen bereits im September oder erst im Oktober in Kraft treten werden. Das sei jedoch keine Angelegenheit des Stadtrates, sondern ein „verwaltungsrechtliches Thema.“

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