- Im Video oben: Kollaps bei Sozialversicherungen droht – die Beitragswelle rollt unaufhaltsam
„Wir müssen uns auf jeden Fall mit den Sozialversicherungen beschäftigen. Die sind nicht zukunftsfest“, sagte Schnitzer dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Es werde immer schwieriger, die Rentenzahlungen aus den Beiträgen der arbeitenden Bevölkerung zu finanzieren. „Wenn die Regierung nichts tut, wird der Kollaps unweigerlich kommen.“
"Können Ausgaben nicht weiter so ansteigen lassen"
Zwar räumte sie Union und SPD noch etwas Zeit ein. „Was Wirtschaftsthemen angeht, hat sie einiges in Aussicht gestellt und ist auch schon einiges angegangen, der große Wurf fehlt aber noch“, sagte sie. Aktuell sehe es nicht so aus, als gingen Union und SPD große und mutige Reformen an. „Dabei wären die nicht nur bei der Rente nötig. Wir können auch die Ausgaben der Pflegeversicherung nicht weiter so ansteigen lassen“, befand die Ökonomin. „Natürlich muss es Unterstützung geben, aber es muss auch klar sein, dass jeder damit rechnen muss, irgendwann mal ein Pflegefall zu werden. Dafür muss er auch selbst vorsorgen“, forderte sie.
Natürlich dürfe man die Leute nicht allein lassen. „Aber solange die Menschen noch Vermögen besitzen, auch wenn es ein Eigenheim ist, dann muss das eben herangezogen werden. Man kann nicht erwarten, dass der Staat das Eigenheim schützt, wovon am Ende die Erben profitieren, aber die Kosten der Pflege von der Allgemeinheit getragen werden“, sagte Schnitzer.
Hintergrund: Wer die Pflegekosten tragen muss
- Wenn ein Antrag auf Sozialhilfe zur Deckung der Pflegekosten gestellt wird, prüft das Sozialamt sehr genau, ob und in welchem Umfang eigenes Vermögen eingesetzt werden muss. Übersteigt das Vermögen die Freibeträge, muss es eingesetzt werden, um die Pflegekosten zu decken. Dazu kann auch ein Verkauf von Vermögenswerten gehören. Es gibt ein Schonvermögen in Höhe von 10.000 Euro bei Alleinstehenden.
- Reicht das verwertbare Vermögen nicht aus, prüft das Amt, ob unterhaltspflichtige Angehörige, insbesondere Kinder, finanziell herangezogen werden können. So müssen Kinder ab einem Jahresbrutto-Einkommen von mehr als 100.000 Euro Elternunterhalt leisten.
- Das Sozialamt prüft im Pflegefall, ob in den letzten zehn Jahren Schenkungen aus dem vorhandenen Vermögen vorgenommen wurden. Sollte dem so sein, kann das Sozialamt diese Schenkungen aufgrund der "Verarmung des Schenkers" zurückfordern. Das schließt neben Geld auch Grundstücke, Häuser und das Eigenheim mit ein.