Grausame Jugendgewalt - Mord durch Jugendliche: Das steht im Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht bei Mord

Leider kommt es in unserer Gesellschaft immer öfter vor, dass Jugendliche straffällig werden. Den Schlagzeilen ist zu entnehmen, dass es sogar zu Morden kommt. Was dann mit einem jugendlichen Mörder geschieht, regelt das deutsche Jugendstrafrecht

Im § 105 des Jugendstrafrechts ist geregelt, zu welchen Urteilen es bei Straffälligkeiten von Jugendlichen kommen kann.

So kann ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender zu einer Höchststrafe von bis zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt werden. Bei Mord könnten es sogar bis zu 15 Jahre werden.

So geschehen ist es im Jahr 2023 in Hannover. Das dortige Landgericht verurteilte einen 15-jährigen Jugendlichen zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren wegen Mordes. Eine anschließende Sicherheitsverwahrung wurde nicht ausgeschlossen.

Beim Jugendstrafrecht handelt es sich um eine Sonderform des allgemeinen Strafrechts. Es ist zuständig für Personen, die ein Alter von 14 bis 17 Jahren aufweisen und somit als Jugendliche gelten.

Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren werden als Heranwachsende bezeichnet. In dieser Altersphase kann je nach Situation entweder das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen.

Das Gesetz geht davon aus, dass ein Jugendlicher noch nicht in der Lage ist, Recht und Unrecht voneinander zu unterscheiden. Deshalb fallen im Jugendstrafrecht die Sanktionen deutlich milder aus als im Erwachsenenstrafrecht.

Voraussetzungen für eine Jugendstrafe

Ein jugendlicher Straftäter wird vor dem Gesetz anders behandelt als ein Erwachsener. Es gelten besondere Voraussetzungen, um eine Jugendstrafe, sprich Gefängnisstrafe, zu verhängen. 

Liegt eine besondere Schwere der Schuld vor und Erziehungsmaßregeln sowie Zuchtmittel reichen zur Sanktionierung nicht mehr aus, kann eine Jugendstrafe nach § 17 Abs. 2 JGG verhängt werden.

Dann liegen laut Gesetz schädliche Neigungen vor und es ist davon auszugehen, dass weitere Straftaten folgen. Dies sind zum Beispiel erhebliche Mängel in der Erziehung oder solche, die anlagebedingt sind. Es muss eine längere Gesamterziehung erfolgen, die eben neue Straftaten vermeiden.

Diese definierten schädlichen Neigungen müssen zum Tatzeitpunkt vorgelegen haben und auch noch zum Urteilszeitpunkt vorliegen. Eine Jugendstrafe kann auch schon beim erstmaligen Vergehen verhängt werden.

Eine Jugendstrafe ist nichts anderes als eine Gefängnisstrafe. Sie kann für Straftäter im Alter zwischen 14 und 17 Jahren (Jugendliche) angewendet werden, aber auch im Einzelfall für Personen zwischen 18 und 21 Jahren (Heranwachsende).

Bei Heranwachsenden wird geprüft, inwieweit eine Reifeverzögerung vorliegt. Wenn die Reife die eines Jugendlichen entspricht, kommt das Jugendstrafrecht zur Geltung.

Je nach Schweregrad der Straffälligkeit kann bei Jugendlichen eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren verhängt werden. Bei Verbrechen (z. B. Mord) kann eine Höchststrafe von zehn Jahren verhängt werden. Bei Heranwachsenden kann das Urteil bei Mord bis zu 15 Jahre betragen.