Ratgeber: So viel Taschengeld ist für Kinder sinnvoll

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Am besten lernen Kinder den Umgang mit Geld, wenn sie davon etwas haben. Wie lernen die Kids den verantwortungsvollen Umgang mit Geld? Und wie viel Taschengeld ist in welchem Alter angemessen?

München - Wie viel Taschengeld sollte man Kindern geben? Das Deutsche Jugendinstitut hat sich „professionell“ mit dem Thema befasst. Es hat eine Tabelle mit Empfehlungen für das Taschengeld von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.

Richtwerte

So sollen Grundschulkinder beispielsweise 1,50 bis zwei Euro pro Woche erhalten, während für Zwölfjährige vorgeschlagen wird, dass sie zwischen 21 und 23,50 Euro im Monat bekommen sollten. Dazu muss erwähnt werden, dass es sich dabei um Zahlen handelt, die vor der Inflation empfohlen worden sind. Allerdings spricht das Jugendinstitut auch davon, dass die Höhe des Taschengeldes nicht das alles Entscheidende ist, sondern der Lerneffekt. Kinder lernen den Wert des Geldes kennen, indem sie es sinnvoll einteilen und für bestimmte Dinge sparen können. Daher sollten die Summen individuell angepasst werden.

Weitere Auszüge aus der „Empfehlungstabelle“: 10 Jahre: 16 bis 18,50 Euro monatlich. 14 Jahre: 26 bis 31 Euro monatlich. 16 Jahre: 39 Euro bis 47 Euro monatlich. Und ab 18 Jahren: 63 Euro bis 79 Euro monatlich. Jedes Kind geht unterschiedlich mit seinem Taschengeld um. Manche sparen diszipliniert – andere kaufen sofort ein. Kinder, die Schwierigkeiten haben, das Geld einzuteilen, sollten von den Eltern Hilfe dabei erhalten. Das kann ein kleines Haushaltsbuch sein. Darin können die Kids die Ausgaben notieren und später kann das „Konsumverhalten“ besprochen werden.

Taschengeld ist zum Ausgeben da. Ab einem gewissen Alter macht es aber Sinn, Kinder auch Budgets für bestimmte
Gebrauchsgegenstände festlegen zu lassen.
Taschengeld ist zum Ausgeben da. Ab einem gewissen Alter macht es aber Sinn, Kinder auch Budgets für bestimmte Gebrauchsgegenstände festlegen zu lassen. © Patrick Pleul / dpa

Konten

Sobald Kinder lernen, mit ihrem eigenen Geld zu wirtschaften, kann ein Kinder- oder ein Taschengeldkonto sinnvoll sein. In der Regel bieten Banken solche ab dem siebten Lebensjahr an. Die Konten sind auf Guthabenbasis, und die Eltern tragen bis zur Volljährigkeit die rechtliche und finanzielle Verantwortung. Das Deutsche Jugendinstitut setzt sich bereits seit vielen Jahren mit diesem Thema auseinander und empfiehlt außerdem ein Budgetgeld, das zusätzlich zum Taschengeld eingeplant werden sollte. Das ist für festgelegte Ausgaben wie Kleidung oder Schulmaterial gedacht und kann zunächst von den Eltern verwaltet werden.

Kaufverträge

Zum Schutz vor negativen Rechtsfolgen können Kaufverträge von Kindern nicht getätigt werden. Ein Sechsjähriger kann im juristischen Sinne kein Bonbon kaufen, auch nicht mit Genehmigung seiner Eltern. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Kinder unter sieben Jahren geschäftsunfähig. Ab dem siebten Lebensjahr sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Sie benötigen für ein Rechtsgeschäft, das heißt zum Einkaufen, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel eines Elternteils. Liegt diese nicht vor, ist das Rechtsgeschäft eines Kindes „schwebend unwirksam“. Das heißt, die Eltern können den Einkauf ihres Kindes rückgängig machen oder durch nachträgliche Einwilligung rechtlich wirksam werden lassen.

Der Taschengeldparagraf im BGB sieht als Ausnahme vor, dass ein Minderjähriger ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters rechtswirksame Verträge abschließen kann, falls ihm von seinem gesetzlichen Vertreter Mittel zur freien Verfügung überlassen worden sind. Damit wird das eigenständige Einkaufen von Waren und Dienstleistungen durch Kinder legitimiert. Eltern und Kinder, aber auch Verkäufer haben somit die Sicherheit, dass das Rechtsgeschäft wirksam ist und bleibt.

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