Schlierseerin wegen falscher Verdächtigung vor Gericht

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Vor Gericht musste sich jetzt eine 44 Jahre alte Schlierseerin verantworten. © dpa

Eine Schlierseerin behauptet, ihr Verlobter hätte sie misshandelt. Doch dann ändert sie ihre Geschichte.

Miesbach/Schliersee - Erst hatte eine 44-jährige Schlierseerin ihren Verlobten bei der Polizei beschuldigt, sie bedroht und geschlagen zu haben. Wenige Tage später hatte sie dann erklärt, die Anschuldigungen seien frei erfunden gewesen. Jetzt hatte die Sache ein Nachspiel. Die Frau musste sich wegen falscher Verdächtigung vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten.

Zu Prozessbeginn erhob ihr Anwalt Einspruch gegen Verlesung des Strafbefehls und beantragte die Einstellung des Verfahrens wegen Unschärfen in der Anklageschrift. Der Vertreter der Anklage trat dem entgegen, die Verhandlung konnte stattfinden. Die Angeklagte selbst äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Als Zeuge sollte dann ihr Verlobter gehört werden, der jedoch von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte. Einzig zu dem Zustandekommen des Verlöbnisses machte er die erforderlichen Angaben, um dann eilig aus dem Gerichtssaal zu verschwinden. „Der will nicht mal wissen, wie das mit seiner Verlobten hier ausgeht“, gab Richter Walter Leitner seiner Verwunderung Ausdruck.

Die Angeklagte habe in den frühen Morgenstunden des Tattages den Notruf gewählt, berichtete ein Polizist. Nach einem Streit mit ihrem Verlobten fühle sie sich von dem angetrunkenen Mann bedroht, habe die Frau völlig aufgelöst angegeben. Bei der Befragung vor Ort sei der Verlobte bereits nicht mehr anwesend gewesen. Die Frau, selbst nüchtern, habe jetzt allerdings eingeräumt, dass er sie nicht bedroht habe. Sie habe sich aber gefürchtet, da der Mann sie in der Vergangenheit schon öfter geschlagen habe. Als Beweis habe sie ein Hämatom im Kniebereich gezeigt, das angeblich von Tritten des Verlobten einige Tage zuvor herrührte. Tatsächlich habe sie bei der Polizei wohl Rat gesucht, was sie unternehmen könne. Man habe dann nach dem Mann gefahndet, ihn aber zu Hause nicht angetroffen. Auch der Hinweis, sich wegen einer Gefährderansprache zu melden, sei von ihm ignoriert worden.

Wiederum sehr aufgeregt sei die Schlierseerin einige Tage darauf in der Inspektion erschienen, erinnerte sich dann eine Beamtin der Miesbacher Polizei. Diesmal habe sie erklärt, die ganze Geschichte nur erfunden zu haben. Als Grund habe sie „sehr starken persönlichen Druck“ genannt. Den blauen Fleck am Bein habe sie sich zugezogen, als sie sich gestoßen habe.

In groben Zügen habe sich der Vorwurf zwar bestätigt, befand der Staatsanwalt. Zweifelhaft bleibe letztlich, ob es zu Schlägen gekommen sei oder nicht. „In dubio pro reo“ plädierte er schließlich auf Freispruch. Der Verteidiger schloss sich hier freilich unumwunden an.

Richter Leitner beurteilte die Sache aber anders. Er sprach die Angeklagte schuldig und erlegte ihr eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro auf. Mit ihrer Schilderung des Vorfalls und dem Vorzeigen einer Verletzung habe sie Ermittlungen wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Gang gesetzt, dann aber alles als Erfindung hingestellt und revidiert. Somit habe sie bewusst falsche Angaben gemacht und nicht unerhebliche Anschuldigungen erhoben, begründete er sein Urteil. Möglicherweise habe ihr Verlobter sie nachher unter Druck gesetzt. Dennoch solle sie sich künftige Anrufe bei der Polizei vorher überlegen, um deren Hilfe nicht zu Unrecht in Anspruch zu nehmen, mahnte der Richter.  

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