Der Hintereingang zur Landsberger Waldorfschule

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Über diesen Eingang ist das Gelände der Landsberger Waldorfschule ebenfalls betretbar. © Schelle

Landsberg – Die Freie Waldorfschule hat nicht nur einen breiten nördlichen Zugang an der Münchener Straße; das gesicherte Gelände ist auch durch eine Zaunöffnung im Süden betretbar, die über die Bussard- und die Milanstraße erreichbar ist. Obwohl beide Straßen klassische Wohnstraßen sind, die nur von Anliegern benutzt werden dürfen, und obwohl in der Nähe der Schule wegen einer Kurve ein Haltverbot besteht, halten und parken Schüler und Eltern dort so intensiv, dass „ein gut frequentierter zweiter Parkplatz der Waldorfschule entstanden ist“.

Das schrieb jedenfalls Anwohner Anton Stock, einst leitender Mitarbeiter der Landsberger Stadtverwaltung, an den Stadtrat. Er griff damit eine drei Jahre alte Initiative vom Oktober 2020 auf, die versandet war. Die Oberbürgermeisterin hatte den damaligen Antrag laut Stock in den nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 11. November 2020 eingebracht. Der Stadtrat habe ihn dort nach kurzem Vortrag abgelehnt, ohne Ortstermin oder detaillierte Unterlagen. Lesen Sie hierzu auch den landsbergblog auf Seite 2!

Im Bebauungsplan ist der südliche Zugang nicht enthalten. Stattdessen sind dort durchgängiges Grün sowie dahinter Laufbahnen als Teil des Sportplatzes vorgesehen. Ein Zugang ist nur im Norden eingezeichnet. Auch der Schulwegeplan sieht im Süden keinen Schulweg vor. Die Schule weist auch nicht auf den südlichen Zugang hin. Autofahrern empfiehlt sie: „Nutzen Sie bitte den öffentlichen Parkplatz gegenüber des Baumarktes do-it! Lassen Sie Ihre Kinder dort aussteigen … Der zweiminütige Gehweg weckt gerade morgens die Lebensgeister.“ Eltern, die ihre Sprösslinge unbedingt direkt vor der Tür absetzen oder abholen wollen, können beim nördlichen Haupteingang in das Gelände einen „Rundkurs“ fahren, der Rückstaus in den Kreisverkehr verhindert.

Die Schule bemüht sich im Norden also, keine Verkehrsprobleme zu verursachen. Im Süden sollte eigentlich der gleiche Grundsatz gelten. Wann der südliche Zugang entstand, ist unklar. Vor Ort kann man sehen, dass er ursprünglich mit einer Tür versperrt war. Ein im Mauerwerk einbetonierter Außenbriefkasten verdeutlicht, dass hier das geschützte Gelände begann. Inzwischen ist die Tür entfernt worden. Es gibt kein Indiz dafür, dass dies geschah, um die Bussard- oder Milanstraße als weitere Halte- und Parkplätze für Schüler und Eltern zu nutzen. Das hat sich vermutlich ungewollt entwickelt. Juristisch formuliert ist die Schule durch die Öffnung unbeabsichtigt mittelbarer Störer, nämlich Zweckveranlasser einer Handlungsstörung durch haltende und parkende PKW geworden.

Deswegen ist es fraglich, ob es der von Anwohnern präferierten Lösung – sie wollen den Schulweg im Norden sicherer machen – bedarf und ob die Maßnahme überhaupt geeignet wäre, das Problem im Süden zu lösen. Dazu muss nun der Stadtrat nun seine Einschätzung formulieren.

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