Ein Mann aus dem französischen Neuville-sur-Saone, nahe Lyon, hat beim Bau eines Pools einen Schatz aus Goldbarren und Münzen entdeckt. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, hat der Fund einen geschätzten Wert von etwa 700.000 Euro. Der Mann meldete diesen im Mai 2025 bei der regionalen Kulturbehörde.
Die Behörden entschieden, dass der Schatz bei ihm bleiben darf, da keine Hinweise auf archäologische Bedeutung vorliegen. Der Sprecher der örtlichen Verwaltung bestätigte, dass es keine Anzeichen für historische Ansprüche gibt.
Mann darf Goldschatz behalten: Keine Ansprüche des Vorbesitzers
Der Vorbesitzer des Grundstücks ist verstorben, und es liegen keine Informationen darüber vor, wie der Schatz dorthin gelangte. Der Fund war in Plastiktüten verpackt. Die lokale Zeitung "Le Progres" berichtete als Erste über die Entdeckung.
Der Fall zeigt, dass unerwartete Entdeckungen möglich sind und rechtliche Prüfungen die Besitzverhältnisse bestimmen können. Es bleibt unklar, ob der Mann den Schatz verkauft oder als Investition behält.
Wer Gold oder andere Schätze in Deutschland findet, ist verpflichtet, dies zu melden. Weil ein Mann einen Römerschatz für acht Jahre versteckte, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen ihn.
Gold gefunden? Diese 3 Punkte müssen Sie dringend beachten
- Meldungspflicht einhalten: Jeder Goldfund (zum Beispiel Nuggets oder Schmuck) muss unverzüglich der Polizei oder der zuständigen Fundstelle gemeldet werden, um Strafen zu vermeiden (§ 971 BGB).
- Eigentumsansprüche prüfen: Nach einer 6-monatigen Wartefrist wird der Finder Eigentümer, wenn sich kein ursprünglicher Besitzer meldet
- Hadrianische Teilung: In einigen Bundesländern gilt die hadrianische Teilung. Das heißt, die Hälfte geht an den Finder, die andere Hälfte gehört dem Grundstückseigentümer.